Ausschlagen des Erbes bei bereits erfolgter Wohnungsräumung
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Vermögen besteht keines, außer einem Bankguthaben von 5000,-€ welches durch die Bestattungskosten und Mietfortzahlungen aufgebraucht werden wird. ... Nun habe ich aber bereits, um unnötige Kosten zu minimieren, alle Verträge gekündigt, die Bestattung veranlasst und organisiert und die Wohnung meines Vaters beräumen lassen (ein Unternehmen für Haushaltsauflösung wurde beauftragt). Meine Frage: Kann ich dennoch das Erbe ausschlagen oder wird man gerade bei der Räumung der Wohnung (welche nur erfolgte um Folgekosten durch weiter laufende Miete zu minimieren) konkludentes Handeln vermuten, so das ich durch diesen Sachverhalt das Erbe eigentlich schon angenommen habe?