Schadenersatz bei Kündigung ohne wichtigen Grund?
vom 26.2.2020
für 35 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
Es gibt keine schriftliche Vereinbarung, auch AGBs wurden nie überreicht. Die Kundin hatte vor kurzem zunächst den Service auf vier Stunden wöchentlich gekürzt (vermutlich zur Einarbeitung einer neuen Reinigungskraft), und nun, zwei Wochen später und drei Tage vor dem nächsten Termin quasi fristlos komplett gekündigt mit der Begründung, sie habe eine "deutlich günstigere Dame gefunden, die mehr Stunden arbeiten kann". ... zu berechnen, auch wenn es keine schriftliche Vereinbarung gibt?