Ich habe Anfang Oktober einen Promotion-Job für eine Agentur angenommen.Die stand im Vertrag: Folgende Abzüge / Strafen können auf Grundlage der Rahmenvereinbarung § 4 erfolgen: Absage durch den Auftragnehmer nach Annahme der Einzelbestellung innerhalb 4 Werktage vor Aktionsbeginn ohne einen der angegebenen Gründe - Vertragsstrafe 50,00 €; Absage durch den Auftragnehmer nach Annahme der Einzelbestellung innerhalb 3 Werktage vor Aktionsbeginn ohne einen der angegebenen Gründe - Vertragsstrafe 250,00 €; Absage durch den Auftragnehmer nach Annahme der Einzelbestellung während des Aktionszeitraumes ohne einen der angegebenen Gründe – Vertragsstrafe 500,00 €. 4. ... Das Attest muss am Krankheitstag bei MTS vorliegen Am Freitag den 28.10.2011 erkrankte ich nun,und konnte am Samstag nicht arbeiten,ich habe das Attest das ab dem 28.10. schon ausgestellt ist dann per Einschreiben zugeschickt,und es wurde von der Agentur zur Kenntniss genommen.Trotz Krankmeldung will die Agentur nun eine 500 euro Geldstrafe haben,mit der Begründung:"Du hast Dich nicht nur am Samstag nicht gemeldet sondern die ganze Woche nicht, obwohl ich Dich mehrfach angeschrieben hatte. Ich kann mir auch ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass DU am Freitag noch arbeiten warst und dann am Samstag soo krank warst, dass Du keinen Anruf mehr tätigen konntest bzw. einen SMS hätte ja auch gereicht" Ich war schwer krank und nicht wirklich in der Lage irgendwas zu machen.