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Agentur für Arbeit, Krankmeldung einen Tag zu spät abgegeben, jetzt Krankengeld

18. Dezember 2020 13:51 |
Preis: 45,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Brigitte Draudt-Syroth

Zusammenfassung

Was kann ich tun, wenn mir wegen einer fehlenden Krankmeldung 10 Tage Arbeitslosengeld fehlen?

Ihre Chancen stehen nicht gut. Sie können versuchen, Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen und sich auf ein Urteil des Sozialgerichts Gießen berufen, das in einem ähnlichen Fall zugunsten des Betroffenen entschieden hat.

Hallo,

ich beziehe seit wenigen Monaten ALG1.
Ich wurde währenddessen schwer Krank und konnte nicht mehr an den Maßnahmen der AfA teilnehmen.

Ich habe dann eine Krankmeldung eingereicht bei der AfA
9.10. bis 16.10. (Freitag)

Am 19.10. (Montag) habe ich eine Mail geschrieben das ich nicht zur Maßnahme (DAA) antreten kann und ich zum Arzt gehen werde. Ebenso habe ich geschrieben das der Arzt erst morgen einen Termin, also Dienstag, frei hat.

Am 20.10. (Dienstag) bin ich zum Arzt. Habe dort auch erwähnt das ich gestern nicht bei der AfA war.
Er hat mich daraufhin Krankgeschrieben bis zum 30.11. Das ganze war eine Folgebescheinigung.
Allerdings ist auf der Folgebescheinigung der 20.10. (Dienstag) drauf.
Er hat mich nicht rückwirkend Krank geschrieben - es fehlt also, um eine Lückenlose Krankmeldung für die AOK zu haben, der 19.10.

Jetzt zur Problematik:

Die AfA hat mir bis zum 19.11. gezahlt. Weil sie sagen ab dem 20.11. ist die AOK zuständig da ich eigentlich durchgehend Krank war.

Die AOK zahlt erst ab dem 01.12. da sie sagen die Krankmeldung war nicht Lückenfrei.

Mir fehlt also ca. 10 Tage Arbeitslosengeld - was finanziell natürlich schwer ist.

Meine Frage:

Was kann ich machen um dennoch das Arbeitslosengeld zu bekommen?

Kann die AfA mir einfach die 10 Tage sperren obwohl ich mich am selben Tag entschuldigt habe per Mail, aber die Folgebescheinigung einen Tag später abgegeben habe, und diese leider auch erst ab diesem Tag Krank gemeldet wurde, dies war ein Fehler vom Arzt, und ich habe dies auch erst jetzt gesehen.

Grüße
Manne



Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:

Ihre Chancen stehen nicht gut, lediglich käme es auf einen Versuch an.
An dich ist die Entscheidung der Agentur für Arbeit nicht zu beanstanden, doch in Ausnahmefällen können andere Entscheidungen getroffen werden.
So war es in einer Entscheidung des Sozialgerichts Gießen, Urteil v. 14.05.2014, Aktenzeichen: S 14 Al 112/12. Hier hat das Gericht ausnahmsweise entschieden, dass ein an Durchfall erkrankter ALG -Beziehender sich nicht per Krankmeldung entschuldigen musste, sondern ein Anruf genügt hat. Das wäre eine Entscheidung, auf die Sie sich möglicherweise berufen könnten. Allerdings ist der Fall nicht ganz vergleichbar, da Sie eine Folgebescheinigung hätten vorlegen müssen.
Sie könnten es höchstens so probieren, dass Sie fristgerecht Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid einlegen und sich auf diese Entscheidung berufen. Eine Garantie ist dies aber nicht.

Weiterhin könnten Sie Klage erheben, sofern sie einen ablehnenden Widerspruchsbescheid erhalten sollten.

Falls Sie kein Geld für einen Anwalt haben, so können Sie Prozesskostenhilfe beantragen.

Wenn Sie Widerspruch einlegen wollen, so müssen Sie die Frist hierfür beachten. Reichen Sie höchst sicherheitshalber binnen einen Monats nach dem Datum des ablehnenden Bescheides den Widerspruch ein. Es reicht nicht die Absendung per Post, sondern das Schreiben muss nachweislich binnen des genannten Monats bei der Agentur für Arbeit oder ggf. einer nächsthöheren im Bescheid genannten Behörde eingehen. Am besten geben Sie es persönlich ab und lassen sich den Empfang quittieren, soweit dies in Corona Zeiten möglich ist. Ansonsten werfen Sie es mit einem Zeugen persönlich bei der Agentur für Arbeit ein. Es muss ein Zeuge sein, der auch gesehen hat, dass Sie das betreffende Schreiben in den Umschlag gelegt haben.

Sie können den Widerspruch natürlich auch über einen Anwalt einlegen.

Ich hoffe ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.

Draudt
Rechtsanwältin

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