Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe im November 2010 einen Neuwagen eines deutschen Herstellers erworben, welcher leider von Anfang an verschiedene Mängel aufwies. Es handelt sich um viele Kleinigkeiten - meine Mängelliste umfasst inzwischen 13 Punkte - das Hauptproblem ist jedoch folgendes: Im Fahrzeug ist ab Werk (Sonderausstattung des Herstellers) ein regelbares Fahrwerk verbaut worden, das elektronisch vom Fahrer verstellbar ist, und so zum Beispiel die Härte der Federung in drei Stufen eingestellt werden kann. Dieses Fahrwerk wurde von mir bestellt, da ich mir dadurch ein Plus an Komfort erhofft hatte, da das normale Fahrwerk doch relativ straff abgestimmt ist, und man so mit dem regelbaren Fahrwerk bei Bedarf auf eine komfortablere Abstimmung umschalten konnte.