Immobilienkauf mit nachbargrundstücksüberbauung
vom 29.10.2006
30 €
Historischer Preis
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Hallo wir haben vor ca.zwei Jahren ein Wohn und Geschäftshaus erworben,der Kaufvertrag wurde selbstverständlich auch notariell verbrieft,unter ausschluss von Gewährleistung.Momentan erwägen wir die Immobilie wieder zu veräussern, und im zuge der Tätigkeit eines von uns beauftragten Maklers stellte sich herraus das ein Teil des Gebäudes auf dem Nachbargrundstück steht,das uns aber beim kauf verschwiegen wurde,nun sagt uns der Makler wenn wir die Immobilie veräussern,müssen wir das angeben da wir sonnst arglistig handeln. Unsere Frage ist deshalb können wir im nachhinein gegen die Verkäuferin noch ansprüche geltend machen,oder ist die sache bereits verjährt.