( Urteil:Nach der Rechtsprechung des Senats kann der Käufer auch beim Kauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB erwarten, dass das Fahrzeug keinen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als "Bagatellschäden" gekommen ist. ) Stimmt es dass ich von dem Verkäufer diesen Schaden (2500€) und eine merkantile Wertminderung verlangen kann, ohne das er ein Nachbesserungsversuch machen darf? ... Super wäre ein auch Urteil wo es nicht um Rückabwicklung wegen Unfallschaden geht sondern um die Kosten der Behebung des Unfalls.... ... Ich gehe davon aus, dass Sie diese Kaufpreisminderung ebenfalls gegenüber Ihrem Verkäufer geltend machen, daher habe ich die Kalkulation des Sachverständigen beigefügt.