Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Generell muss man, um zu beurteilen, welche Rechte Sie haben, unterscheiden zwischen Verschleiß und Mangel. Im Hinblick auf Verschleiß, der bei dem angegebenen Alter und der Laufleistung leider normal ist, haben Sie keine Ansprüche gegen den Verkäufer. Sie finden im Internet eine Liste des ADAC, die erste Eindrücke darüber gibt, was unter Verschleiß fällt und was als Mangel gewertet wird. Das von Ihnen ausgeführte beginnende Spiel in den Querlenkern fällt in den meisten Fällen unter Verschleiß.
Das verspachtelte Flexrohr und der verspachtelte Mittelschalldämpfer, die beide hätten geschweißt werden müssen, stellen Mängel dar. Die Auspuffanlage kann ebenfalls einen Mangel darstellen, wenn zum Beispiel der Endschalldämpfer defekt war. Es kommt darauf an, ob der Schaden auf das Alter und die Laufleistung zurückzuführen ist oder unabhängig von dieser entstanden ist. Dies müssten Sie ggf. durch ein Sachverständigengutachten im Hinblick auf die Beanstandungen klären lassen.
Sollten Sie eine Rechtschutzversicherung haben, kommt diese ggf. sogar hierfür auf.
Bei geringfügigen Mängeln haben Sie lediglich die Möglichkeit bei dem Verkäufer Nachbesserung verlangen. Erst bei erheblichen Mängeln (und hierfür müssten die von Ihnen genannten Schäden einen Mangel darstellen) können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten.
Ihre Chancen hängen davon ab, ob ein Sachverständiger zu dem Ergebnis kommt, das es sich überwiegend um Mängel oder um normalen Verschleiß handelt. Aufgrund dessen, dass nicht fachgerechte Reparaturen durch den Händler vorgenommen wurden, dürften die betroffenen Teile Mängel sein.
Eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung kommt ebenfalls in Betracht, wenn der Verkäufer bewusst die Mängel Ihnen gegenüber verschwiegen hat. Hierfür sind Sie allerdings, insbesondere für die positive Kenntnis des Verkäufers, im Falle eine gerichtlichen Auseinandersetzung voll beweispflichtig. Der Verkäufer hat Ihnen gegenüber im Rahmen der Reparatur zugegeben, dass er am Flexrohr und Schalldämpfer Arbeiten vorgenommen hat. Als Autohändler muss er wissen, dass die Arbeiten nicht fachgerecht ausgeführt wurden. Dies hat er Ihnen trotz Offenbarungspflicht offensichtlich verschwiegen. Dies könnte eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung rechtfertigen. Nach der Anfechtung muss der Verkäufer Ihnen den Kaufpreis und alle auf das Auto getätigten Aufwendungen erstatten. Sie müssen in diesem Fall Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer leisten.
Soweit der TÜV die Batterie nicht beanstandet, wird das Fahrzeug über den TÜV kommen.
Ich empfehle Ihnen, ein Gutachten erstellen zu lassen und anhand diesem zu entscheiden, ob Sie Nachbesserung verlangen, direkt zurücktreten oder diesen anfechten.
Sollte Ihnen dies zu kostspielig sein, würde ich Ihnen wegen des Prozessrisikos empfehlen, Nachbesserung gegenüber dem Verkäufer zu verlangen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen