Der PKW wurde von privat an privat verkauft.
Vor dem Verkauf wurde der TÜV neu gemacht. Das Fahrzeug passierte den TÜV ohne Mängel.
Der Standardkaufvertrag lautet auf:"... verkauft das nachfolgend beschriebene Kraftfahrzeug wie besichtigt, Probe gefahren und unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung...".
Der Kauf kam wie o.g. beschrieben zustande.
Der Käufer fuhr über 500 km nach Hause.
Der Käufer schaffte das Fahrzeug anschließend in eine Kfz-Werkstatt und faxte mir einen Kostenvoranschlag in Höhe von 900 Euro (Antriebswelle erneuern, Radlager erneuern, Antriebswellengelenk, Radlager, Bremsscheiben) mit der Aufforderung mich mit mindestens 50% an den Kosten zu beteiligen, aufgrund versteckter Mängel, zu.
Muß ich mich an den Kosten beteiligen, oder nicht?
ich bedanke mich für Ihre Anfrage und kann Ihnen diesbezüglich folgendes mitteilen:
Da Sie Privatverkäufer sind, ist es möglich, die Gewährleistung auszuschließen. Dieser Haftungsausschluß gilt auch für Schwerstmängel.
Sie haften jedoch auch ohne Ausschluss der Gewährleistung nicht für Mängel, die normale altersgemäße Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen darstellen.
Sie haften demnach also nicht, es sei denn, Sie hätten eine Garantie übernommen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen im Rahmen der Erstberatung auf Grund Ihrer Angaben eine erste rechtliche Orientierung geben konnte.
Falls Sie noch Fragen haben sollten oder eine Mandatierung im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung inn Erwägung ziehen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Gerlach
Rechtsanwältin
Rückfrage vom Fragesteller6. März 2006 | 11:12
Ich habe keine Garantie übernommen.
Ist damit jede Haftung meinerseits 100% ausgeschlossen?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt6. März 2006 | 11:27
Sehr geehrter Fragesteller,
soweit nicht noch Regelungen stattgefunden haben, die ich nicht kenne, ist Ihre Haftung durch den Gewährleistungsausschluss ausgeschlossen.