Dann meldete sich der Händler(Seatfachhändler) er habe ein Auto nach meinen Wünschen, dieses könne er mir nach meinen Vorstellungen nur Privat verkaufen, der Handel wurde aber in den Verkaufsräumen des Autohauses abgewickelt, auch dort die Verbindlich Bestellung unterschrieben und eine Anzahlung geleistet, ohne dass ich die Möglichkeit hatte, das Auto direkt zu Sehen, es musste erst ca. 200 km entfernt von einem anderen Händler geholt werden, somit war ich verpflichtet, das Auto nach Bildern und den Worten des Verkäufers zu erwerben, was dann am 20.4.2015 geschah. ... Auch traten schon gleich in der ersten Woche technische Mängel auf, worauf sich der Händler als Privatverkäufer berief und mit diesen Mängeln nichts zu tun habe. ... Gibt es beim Auto verkaufen hier auch eine Regelung?