Autokauf / Sachmangelhaftung bei gewerblichem Händler
beantwortet von
Rechtsanwältin Wibke Türk / Norderstedt
Seiner Meinung nach reicht es wenn er mir am Tage des Kaufes ein TÜV/ASU und von seiner Werkstatt gechecktes Fzg. hinstellt und nun müsse er nicht mehr dafür sorgen das dieser Zustand auch in den ersten 6 Monaten seiner Beweislast gewährleistet bleibt.