Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
"Ist mir das wirklich nachzuweisen, das der Schaden sich angeblich potenziert hat?"
Das ist möglich. Es wird im Streitfall auf ein Sachverständigengutachten hinauslaufen. Wenn der Gutachter dann feststellt, daß der Schaden geringer ausgefallen wäre, hätten Sie das Fahrzeug sofort zu dem Verkäufer gebracht, kommt durch ein Mitverschulden in Betracht.
Sie schreiben: "Der Verkäufer hat mir zweimal den Vorschlag!!! gemacht das Auto ihnen zu bringen". Damit hat sich der Verkäufer zur Prüfung bereit erklärt. Wenn Sie, aufgrund der Entfernung, auf diesen Vorschlag erst zu spät eingegangen sind und der Schaden nun größer ist, geht das zu Ihren Lasten.
"Ist mir da def. eine Mitschuld anzurechnen?"
Das wird nur ein Sachverständigengutachten feststellen können.
"Kann ich Fahrtkosten geltend machen, 2x Ca. 250 Km, 2 Bahntickets a' ca. 80 €, ?"
Wenn diese Kosten notwendig waren, um das Fahrzeug zu dem Verkäufer zu bringen und eine Nachbesserung (Reparatur) zu veranlassen, sind das Kosten, die Sie dem Verkäufer in Rechnung stellen können.
Wenn Sie auf "Nummer Sicher" gehen wollen, sollten Sie das Fahrzeug vor einer Reparatur durch einen unabhängigen Sachverständigen überprüfen lassen und feststellen lassen, ob Sie wirklich ein Mitverschulden an dem jetztigen Schadensbild trifft, denn nach einer Reparatur wird sich das sicher kaum noch feststellen lassen.
Das Gutachten bindet den Verkäufer aber nur, wenn er sich damit einverstanden erklärt. Er sollte sich auch an den Gutachterkosten beteiligen. Letztlich wird Sie das aber sicher nicht preiswerter kommen, als wenn Sie sich mtit 500 EUR an den Kosten der Reparatur beteiligen.
Möglich ist auch ein gerichtliches Beweisgutachten einzuholen - wenn der Gutachter aber bestätigt, daß Sie ein Mitverschulden trifft, hätten Sie die Verfahrenskosten zu tragen, die sich im vierstelligen Bereich bewegen werden.
Angesichts des Kostenrisikos empfehle ich Ihnen daher, sich mit dem Verkäufer auf eine vernünftige Kostenbeteiligung zu verständigen. Das dürfte wirtschaftlich am Sinnvollsten sein.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Schwartmann
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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Erstmal vielen Dank für die freundliche und kompetente Antwort.
Sind bei den Überführungskosten zur Reparatur und zurück irgendwelche gesetzlichen Grundlagen (z.B. Kilometergeld, Zugtarife o.ä.) einzuhalten?
Pro Kilometer können Sie 30 Cents berechnen. Ansonsten die Bahnkarte, die Sie bezahlt haben.