Möbelkauf Online
beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Mauritz / Düsseldorf
Hallo, ich habe August 2010 ein Kinderzimmer im Internet bestellt und sofort bezahlt (Kinderzimmer wie vom Verkäufer angeboten - keine spezifischen Änderungen). ... Der Verkäufer will nun von einem Widerrufsrecht nichts wissen, da die Ware agg. nach meinem kundenspezifischen Auftrag hergestellt / bestellt wurde. Der Verkäufer bietet das gleiche Kinderzimmer jedoch noch heute zum Verkauf an.