Sehr geehrte Damen und Herren Vor 3 Jahren habe ich einen gebrauchten PKW von einem Händler incl. 1 Jahr Garantie und ausgewiesener MwSt gekauft. Mir wurde leider nur mündlich versichert, dass das Fahrzeug unfallfrei sei. Im Kaufvertrag steht nur "wie gesehen und probe gefahren".
Guten Tag, mein Badkombination im Wert von über 3000,00 € wurde am 27.10.2007 bestellt und am 24.6.2008 geliefert und montiert. Die Garantie ist nun vorbei. Der Badoberschrank ist ein außergewöhnlicher Schrank, der Spiegel daran lässt sich nach oben schieben (dies erfolgt unsichtbar im inneren des Badschrankes an der Seite mittels Rollen und einem Seilzug).
Der Verkäufer hat erklärt, dass die Drosselklappe gewechselt werden muss und wir haben den Vertrag schriftlich fixiert und ich habe 50 % angezahlt. ... Daraufhin wurde vom Verkäufer ein Motorsteuergerät bestellt, offenbar gebraucht. ... Der Verkäufer kontaktiert mich am 12.12.2016, um diesen Termin zu bestätigen.
An einer Hauswand gab es einen Feuchtigkeitsschaden, der laut Verkäufer durch eine Leckage einer Heizleitung aufgetreten ist die wiederum durch von aussen eingetretenes Wasser hervorgerufen worden sein soll. ... Nun ist mir ein Gutachten zugespielt worden, dass der Verkäufer hat erstellen lassen, woraus hervorgeht, dass die tragenden Wandelemente durch Moderfäule, Fäulnis und Grubenholzkäfer befallen sind und geschädigt sind.
ich habe ein handy bei ebay ersteigert und konnte es leider nicht bezahlen da mein konto gesperrt war ,nun habe ich das handy aber trotzdem erhalten und erst nach sechs wochen hat sich der verkäufer bei mir gemeldet, er habe das handy versehendlich an mich geschickt, muss ich das handy jetzt wieder zurück geben oder gibt es dafür eine frist in der er die ware zurück fordern kann mfg
Ich möchte mein Auto ein PKW BJ 04 70.000 km verkaufen.Das Fahrzeug wurde in meiner Firma-einer Druckerei,kein KFZ-Betrieb-genutzt und ermöglicht die Mwst-Option.Es ist unfallfrei und regelmässig gewartet.Die Fahrzeuggarantie ist am 1.5.abgelaufen. Welche Möglichkeiten habe ich,eine Gewährleistung auszuschliessen oder zumindest zu begrenzen,wenn das KFZ von einer Privatperson gekauft wird. Müsste ich,wenn das Fahrzeug zB einen Kupplungs-oder Motorschaden nach zB 4 Monaten hätte diesen reparieren,auch wenn der Käufer sehr viele Kilometer gefahren wäre oder begrenzt sich die Gewährleistung auf existierende Mängel beim Kauf oder muss ich unbegrenzt jeden Fehler beheben der innerhalb eines Jahres Auftritt.
Da ich anderer Meinung bin, nehme ich Kontakt mit dem Hersteller auf (per Email). 28.06.2005 (Email vom Hersteller): Der Hersteller hat den Schaden mit dem Verkäufer diskutiert. Der Verkäufer bestätigte dem Hersteller, dass die Verfärbungen nicht auf Undichtigkeiten zurückzuführen sind. ... Zu den Garantiebedingungen ist zu Ergänzen, dass zusätzlich zu der Herstellergarantie noch eine weitere Garantie mit dem Verkäufer besteht, die genau den beschriebenen Schaden absichert.
Ich habe 1997 eine sehr teure Stereoanlage bei einem Fachhändler gekauft. Der Endverstärker allein kostete damals ca. 6000,- DM. Die Lautsprecher-Kabel (vom Endverstärker zu den Lautsprechern) habe ich auch bei diesem Fachhändlier gekauft.
Im Anschluss setzte der Verkäufer einen Vertrag auf, den ich dann auch unterschrieben habe. ... Meiner Meinung nach, versucht der Verkäufer auf diesem Wege nur, aus der Sachmängelhaftung heraus zu kommen. ... Durch den erwähnten Passus habe ich das Gefühl, das mich der Verkäufer übers Ohr hauen will.
Am 18.12.2010 habe ich einen DVD Recorder von Panasonic bei MediaMarkt gekauft. Bis 31.05.12 funktionierte er auch einwandfrei. Am 05.06.12 ging er zum 1. mal innerhalb der 2 Jahres-Garantie zur Reparatur wegen dem 2.SAT Tuner.
Sehr geehrte Damen und Herren, vor etwa drei Jahren haben wir uns einen Neuwagen für ca. 21.000€ gekauft. Hinzu kam noch eine LPG- (Autogas) Anlage sowie eine Garantieverlängerung um weitere zwei Jahre zusätzlich zur Werksgarantie, Gesamtpreis war somit knapp 24.000€. Das Fahrzeug hat jetzt noch ein knappes Jahr Garantie, in den drei Jahren wurde der Wagen 62.000km bewegt.
Da die 2-jährige Gewährleistungspflicht des Verkäufers noch nicht abgelaufen war, besorgte der Verkäufer Ersatz und entschädigte auch noch andere, beim Sturz zerstörte Dinge. ... Den Ärger mit der besseren Hälfte nicht miteingerechnet --)) Frage: Kann man den Verkäufer im Rahmen der Produkthaftung jetzt noch Schadensersatzpflichtig machen?
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe im Januar 2017 ein Laptop erstanden. Nach ca. einem halben Jahr ließ sich dieser nur noch im ausgeschalteten Zustand aufladen ( = Kein Netzbetrieb möglich). Nach Eröffnung eines Supportfalles beim Hersteller bekam ich ein neues Netzteil zugeschickt, was das Problem zunächst behob.
Der Haftungsausschluss umfasst auch etwaige Ausgleichsansprüche des Käufers gegen den Verkäufer nach § 24 Abs. 2 BBodSchG wegen schädlicher Gebäude- und Bodenveränderungen sowie Altlasten, soweit der Verkäufer nicht Verursacher ist. 2. Versteckte Mängel, schädliche Gebäude- oder Bodenveränderungen oder Altlasten sind dem Verkäufer nicht bekannt. 2a. Für Sachmängel, die ab heute bis zum Gefahrübergang entstehen und die über die gewöhnliche Abnutzung hinausgehen, gelten die gesetzlichen Mängelrechte; die Verjährung wird – außer bei Vorsatz des Verkäufers - auf drei Monate ab Besitzübergang verkürzt."