Weiterverkauf einer Neubauwohnung - Gewährleistungsausschluss möglich?
Hallo, werde meine erst vor zwei Monaten bezugsfertige Neubauwohnung wieder verkaufen. ... Bin ich nun verpflichtet diesen subjektiven negativen Eindruck einem Käufer mitzuteilen oder ist das dann später evtl. ein versteckter Mangel der mit Gutachten geklärt werden muß? Dazusagen muß ich noch, daß ich nicht wegen den Sanitärgeräuschen verkaufe, so schlimm sind sie dann doch nicht, sondern aus Gründen die nichts mit der Qualität der Wohnung zu tun haben.