hallo.. sehr geehrte damen und herren, hier unser problem: wir kauften über internetinserat von einem autohaus einen gebrauchten wagen. händlergeschäft ohne jegliche gewährleistung und garantie. im kaufvertrag wurde uns reingeschrieben, dass das auto noch über den vorbesitzer bei einer bank finanziert ist und dass das autohaus nach dem ablösen des darlehens, uns den fahrzeugbrief dann innerhalb einer woche per einschreiben zukommen lassen wird. bis dahin, alles okay und für uns reine routine! wiel wir bestimmt im jahr 10 mal so ähnlich fahrzeuge kaufen und auch selber verkaufen. wir haben dann das auto bei dem autohaus in bar bezahlt und auch eine rechnung und quittung erhalten und sind damit nach hause gefahren. wir haben dann das auto weiter verkauft nach russland an unserem aufkäufer und auch zugesichert, dass wir ihm den fahrzeugbrief nachschicken werden. nah paarmaligen telefonieren mit dem autohaus, hatten wir dann zuletzt den insolvenzverwalter am höhrer, der uns gesagt hat, dass die firma jetzt konkurs angemeldet hat. also das fahrzeug ist zur zeit noch über die bank über den vorbesitzer finanziert (sie zahlt auch seit januar nicht mehr). jetzt meine frage : haben wir uns irgendwie gesetztlich falsch benommen???