Am 30.04.2014 bestellten wir bei einer Firma 4 Haustüren zum Preis von ca.8400,- Euro. ... So ließen wir uns immer weiter vertrösten bis ich am 14.10.2014 folgenden Brief per Einwurfeinschreiben schrieb: "Sehr geehrter Herr XY, da weder Sie, noch Ihr Mitarbeiter Herr ZZZ, auf unsere Telefonanrufe und Emails reagieren, setze ich Ihnen für die Lieferung und Einbau der bestellten Haustüren eine Frist bis zum 31.10.2014.Sollte wieder keine Reaktion von Ihnen erfolgen, sehen wir uns gezwungen den Vertrag zu kündigen und die Anzahlung von 4200,- Euro nebst Zinsen und Schadenersatz zurück zu verlangen.MFG." Da ich glaube, das die Firma sich wieder nicht regt, habe ich für den 31.10. wieder einen Brief vorbereitet: "Sie haben die nach Vertrag vom 30.04.2014 geschuldete Leistung nicht erbracht, mit der wir sie bereits zum 31.10.2014 in Verzug gebracht haben.