Gewerblicher Verkäufer verweigert Rücktritt, was tun?
vom 8.7.2004
10 €
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Daraufhin erhielt ich zur Antwort der Händler würde nicht mehr auf meine emails antworten und so quasi ich wäre eh blöde wenn ich nicht wüßte das ein GFK-Becken nicht der Abbildung aus dem Internet entspräche. Am 1.07.03 habe ich ihm dann mitgeteilt, daß ich vom Kaufvertrag zurücktrete, da der Brunnen nicht so ist wie im Internet abgebildet und ich mein 14tägiges Rücktrittsrecht gem. § 312d BGB in Anspruch nehme und mein Geld bis zum 8.07.2004 wieder zurück haben möchte. ... Ist es schädlich daß ich den Brunnen wieder bei mir habe, oder habe ich überhaupt keine Chance aus dem Vertrag wieder raus zu kommen.