Hallo!
Sie sind Sie über ein Rückgabe- oder Widerrufsrecht belehrt worden? Vermutlich nicht. Sollten Sie über ein Rückgabe- oder Widerrufsrecht belehrt worden sein, haben Sie von Lieferung an 14 Tage Zeit (14.07.2004), den Widerruf zu erklären.
Für Sie gilt: Erklären Sie den Widerruf erneut, so dass Sie die Abgabe der Erklärung beweisen können. Am besten per Telefax und per Einschreiben. Dabei sollten Sie den Händler auch sogleich auffordern, den Brunnen abzuholen. Setzen Sie dem Händler eine Frist von etwa zwei Wochen und erklären dabei, dass Sie nach Ablauf der Frist Ihren Anwalt mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen würden. Den Brunnen sollten Sie allerdings nur heraus geben, wenn man Ihnen Bares gibt.
Ihnen kann rechtlich nicht viel passieren, allerdings könnte es ein Problem werden, sollte der Händle............
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