Die Klärung der Erbschaftsangelegenheiten ( Girokonto bei der Sparkasse ) nimmt immer noch ihren Lauf. ( Die Sparkasse weigerte sich, das Konto zu überschreiben oder zu kündigen, verlangte erst einen Erbschein und nun, da mein Bruder mit 50% natürlich am Erbe beteiligt ist, eine Erweiterung der von mir übernommenen Betreuung meines Bruders auf Insichgeschäfte, damit das Konto gekündigt werden kann. ... Das Kindergeld kündigen und den überzahlten Betrag zurückzahlen oder für ihn Kindergeld (weiterhin) beantragen?