Umsiedlung ins Ausland
vom 25.6.2008
20 €
Historischer Preis
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Meine Frau hat unverändert ihren asiatischen Pass, aber keine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland mehr. ... Daraus ergeben sich nun vielschichtige Fragen: 1. wie ist diese Situation vom deutschen Melderecht her ? ... Meine Überlegungen dazu: da ich ja nun jederzeit mein gemeinsames Leben mit meiner Frau in Deutschland wieder aufnehmen könnte, kann es vom Melderecht her eigentlich keine Probleme geben ??