Sehr geehrte Anwälte, ich muss leider nochmal nachfragen und bitte um eine Zweitmeinung, denn ich fühle immer noch nich sehr viel schlauer, wenn es geht, lassen sie bitte das zitieren einzener Gesetzespassagen weg, ich bin kein Anwalt und kann damit nur bedingt was anfangen. Ich möchte daher nochmal wissen, ob man eine Aussage, die man bei einer Ermittlungsbehörde also Kriminalpolizei etc macht, hinterher ändern oder gar ganz widerrufen kann und welche Maßnahmen dann zu erwarten wären. Wenn man nun sich nun beispielsweise selber belastet, einem die Aussage hinterher in einer Verhandlung vorgehalten wird, man aber im Nachhinein durch schritlichen BElege seine eigene Aussage revidieren könnte, wäre dies dann möglich, also seine eigene Aussage, durch eigene nachträgich erbrachte neu gefunde Belege, die einen entlasten.