Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
das wichtigste vorweg: nach Ihrer Schilderung müssen Sie sich keine Sorgen machen, dass Sie ins Gefängnis müssen. Eine Freiheitsstrafe OHNE Bewährung ist in Ihrem Fall praktisch ausgeschlossen.
Welche strafrechtlichen Konsequenzen Sie im einzelnen zu erwarten haben, kann ohne Kenntnis der strafrechtlichen Ermittlungsakte nur schwer eingeschätzt werden.
Die Anzeige kann der Geschädigte jedenfalls nicht mehr zurücknehmen. Die Polizei / Staatsanwaltschaft muss deshalb auch weiter tätig werden.
Ob Ihnen die Tat aus dem Jahr 2008 nachgewiesen werden kann, ist ebenfalls ohne Kenntnis der Ermittlungsakte nur schwer zu beantworten. Es müsste geklärt werden, wer die Sachen bestellt hat (IP-Adresse, E-Mail-Adresse, angegebene Daten, angegebene Bankverbindung) und an welche Anschrift die Sachen geliefert worden sind und wer sie dort entgegengenommen hat. Außerdem müsste geklärt werden, welche Kontaktlinsen (sind wieder Kontaktlinsen bestellt worden? Dies wird nach Ihrer Schilderung nicht ganz deutlich!)bestellt worden sind. Wenn dies Kontaktlinsen mit Ihren Daten (insb. Ihren Seestärken) sind, wird es nicht einfach für Sie werden.
Falls Ihnen die Tat nach Ansicht des Richters nachgewiesen werden kann, müssen Sie mit einer erneuten Geldstrafe rechnen. Eine Freiheitsstrafe mit Bewährung halte ich für sehr unwahrscheinlich. Zu Ihren Gunsten wird berücksichtigt, dass die Kontaktlinsen von Ihnen bezahlt wurden. Zu Ihren Lasten wird gewertet werden, dass Sie bereits wegen Betruges verurteilt worden sind.
Realistisch ist meines Erachtens eine Geldstrafe zwischen 30 und 70 Tagessätzen. Ein Tagessatz entspricht Ihrem monatlichen Nettoeinkommen (Arbeitslosengeld) geteilt durch 30. Die Geldstrafe können Sie in Raten zahlen, wenn Sie dies bei dem Gericht oder nach dem Urteil bei der Staatsanwaltschaft beantragen. Unter Umständen können Sie auch gemeinnützige Arbeit ableisten und müssen dann gar nichts zahlen.
Es ist auch durchaus denkbar, dass keine Hauptverhandlung vor dem Gericht stattfinden wird, sondern ein Strafbefehl erlassen wird. Dies ist quasi ein "schriftliches Urteil", das Sie akzeptieren können, aber nicht müssen. Wenn Sie gegen diesen Strafbefehl innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen, kommt es zu einer Hauptverhandlung.
Im Falle einer Verurteilung (auch bei einem Strafbefehl) werden beide Strafen (d.h. die alte Strafe und die neue) in Ihr Führungszeugnis aufgenommen. Sie wären damit vorbestraft, was insbesondere bei zukünftigen Bewerbungen nachteilhaft sein kann.
Wenn Sie einen Eintrag in Ihr Führungszeugnis verhindern wollen, sollten Sie unbedingt einen Anwalt mit Ihrer Verteidigung beauftragen. Vielleicht können Sie das Honorar in Raten zahlen oder erhalten von Freunden / Familie Unterstützung.
Ansonsten bleibt Ihnen jetzt nichts anderes übrig,als abzuwarten, wie die Staatsanwaltschaft / das Gericht entscheiden wird.
Ich hoffe, dass ich Ihnen im Rahmen dieses Forums weiterhelfen konnte. Bei Bedarf können Sie gerne eine kostenlose Nachfrage stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Björn Cziersky-Reis
Rechtsanwalt
Alt-Moabit 62-63
10555 Berlin
Tel.: 030 / 397 492 57
Fax: 030 / 397 492 79
E-Mail: kontakt@kanzlei-cziersky.de
Internet: www.kanzlei-cziersky.de
Antwort
vonRechtsanwalt Björn Cziersky-Reis
Alt-Moabit 62-63
10555 Berlin
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Web: http://www.rechtsanwalt-ausländerrecht.de
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Ja es sind wieder Kontaktlinsen bestellt worden, die hat er ja für mich bestellt, und mir geschenkt ohne meines Wissens, und statt dies bei der Polizei auszusagen hat, er es verlugnet!
Er will seine Aussage zurück nehmen aber auch nicht das kann ich nicht so genau sagen jetzt was er genau will! ..
Die ersten hab ich ja bestellt, und konnte es nicht bezahlen und das andere war ja auch er er! Auch die Unterschrift bei der Annahme des Packets war von ihm!
Ich habe schon eine Anklageschrift erhalten am Dienstag um 10.30 muss ich vor Gericht sein, wegen meinem Urteil, das dann fallen wird, einen Anwalt kann ich mir nicht leisten, und Geld leihen kann ich mir aus meinen Finanziellen Gründen nicht, ich habe einen Antrag gestellt bei Gericht auf einen Verteidiger, aber habe leider nichts erhalten.
Wenn es eine Geldstrafe ist, zahle ich sie monatlich aufjedenfall ab, schade drum das es im Führungszeugnis steht, aber für Fehler die man macht sollte man auch Büßen!
Ich möchte nur nicht ins Gefägnis! das ist meine einzigste Sorge, wegen meinem Sohn.
Vielen Dank für ihre schnelle Antwort.
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)
Sie werden für diese eine Tat garantiert nicht ins Gefängnis müssen. Ich drücke Ihnen die Daumen für die Verhandlung morgen.
Wichtig: Nehmen Sie unbedingt einen Nachweis über die Zahlung des Kaufpreises für die Kontaktlinsen mit, d.h. einen Kontoauszug IM OROGINAL. Machen Sie davon eine Kopie und übergeben Sie die Kopie dem Richter. Teilen Sie mit, dass Sie auch das original bei sich haben und auch dies vorlegen können.
Das gleiche machen Sie mit Ihrem aktuellen ALG-II-Bescheid: VOLLSTÄNDIGE Kopie von allen Seiten machen und diese dem Richter geben. Das Origial zur Sicherheit ebenfalls mitnehmen. Weisen Sie darauf hin, dass nur IHR Anteil an dem Arbeitslosengeld als Ihr Einkommen zu werten ist, nicht also das Geld, das Sie für Ihr Kind erhalten. Teilen Sie Ihren Anteil (inkl. Miete) durch 30. Das Ergebnis ist die Höhe Ihres Tagessatzes. Bitten Sie den Richter darum, dass diese Höhe nicht überschritten wird.
Im Falle einer Verurteilung können Sie auch direkt beim Richter (vor dem Urteil!) Ratenzahlung beantragen. Tun Sie dies auch. Wenn der Richter dies nicht macht, stellen Sie den Antrag später bei der Staatsanwaltschaft (warten Sie ab,bis Sie von der Staatsanwaltschaft schriftlich zur Zahlung aufgefordert werden!).
Ob Sie inhaltlich eine reelle Chance auf einen Freispruch haben, kann ich leider ohne Ermittlungsakte nicht beurteilen.
Mitz freundlichen Grüßen
Björn Cziersky-Reis
Rechtsanwalt