Staatsanwalt sieht Betrug, wo es aber keinen Betrug gab
vom 1.6.2010
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Der Staatswalt beabsichtigt mit Zustimmung des Amtsgerichtes, von der Verfolgung dieses Vergehens abzusehen und mir aufzugeben, als Auflage an den Geschädigten XXX zur Wiedergutmachung des durch die Tag verursachten Schadens einen Geldbetrag von 220 Euro innerhalb einer Frist von 1 Monat ab Zugang dieses Schreibens zu zahlen. ... Recht haben und Recht bekommen ist doch etwas anderes...