Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Basierend auf Ihrer Schilderung des Sachverhalts könnte die Staatsanwaltschaft Ihnen vorwerfen, dass Sie sich durch das Vortäuschen einer psychischen Erkrankung Vorteile wie Nachteilsausgleiche, einen Studienplatz etc. erschlichen haben. Strafrechtlich relevant wären dabei insbesondere folgende Delikte:
- Betrug gem. § 263 StGB: Indem Sie gegenüber Ärzten, Professoren und Behörden eine Schizophrenie vorgetäuscht haben, um Vorteile zu erlangen, könnte der Tatbestand des Betrugs erfüllt sein. Dafür müssten Sie die Getäuschten zu einer Vermögensverfügung veranlasst haben, die einen Vermögensschaden verursacht hat. Die erschlichenen Studienplätze und Praktika sowie die verursachten Behandlungskosten könnten einen solchen Schaden darstellen.
- Urkundenfälschung gem. § 267 StGB: Sofern Sie gefälschte ärztliche Atteste oder Gutachten verwendet haben, um Ihre vorgetäuschte Erkrankung zu belegen, käme auch eine Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung in Betracht.
Das konkrete Strafmaß hängt von vielen Faktoren ab, u. a. der Schadenshöhe, Ihrer Schuldeinsicht und ob Sie vorbestraft sind. Bei einem Betrug mit hohem Schaden sind Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren möglich, in besonders schweren Fällen bis zu 10 Jahren. Eine Urkundenfälschung wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft.
Erschwerend könnte sich auswirken, dass Sie wiederholt und über einen längeren Zeitraum gehandelt haben. Auch die Überwachung Ihres Telefons deutet auf einen nicht unerheblichen Tatverdacht hin.
Es liegt daher Nahe, dass es zu einer Freiheitsstrafe kommt. Ob diese noch zur Bewährung ausgesetzt wird, hängt stark von den Umständen des Einzelfalles ab.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Milad Ahmadi
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Danke. Ich bin nicht vorbestraft und ich würde mich schuldig fühlen. Und ich habe keine Urkunden gefälscht - ich habe eine Krankheit überzeichnet. Also positive Symptome schlimmer dargestellt als diese sind. Aber ixh habe wiederholt gehandwlt und über einen längeren zeitraum hinweg. Aber es ging mir tatsächlich sehr schlecht. Soll heissen: ich hatte tatsächlich die negativen Symptome einer Schizophrenie. Würden sie nachwievor von einer Strafe in Höhe von 5 Jahren ausgehen?
Nein eine Strafe von 5 Jahren halte ich für unwahrscheinlich, das ist lediglich die Höchststrafe bei einem Betrug, das sehe ich hier aber nicht. Aufgrund der geschildernde entlastenden Umstände könnte es eher zu einer Geld- oder Bewährungsstrafe kommen