Sehr geehrter Herr Fragesteller,Ihre Anfragen beantworte ich-soweit aufgrund Ihrer Schilderung möglich-wie folgt:
1.Sollen Sie (eventuell)von einem Anwalt falsch beraten worden und Ihnen hierdurch Schaden entstanden sein,so muss der Anwalt diesen Schaden ersetzen.(Dies gilt auch für das etwa in Rechnung gestellte Honorar).Soweit dieser Fall (1.) vorliegt,sollte der entsprechende
Anwalt angeschrieben werden, damit dieser den Vorgang sofort seiner Haftpflichtversicherung mitteilen und diese regulieren kann.
2.Soweit der Herr,den Sie als "windigen Winkeladvocaten"bezeichnen, nicht als Anwalt tätig werden darf oder
gar kein Anwalt ist,gilt zunächst das unter 1.Ausgeführte(also Ersatz der Ihnen durch eine etwaige Falschberatung oder falsche "Mandats"führung etwa entstandenen wirtschaftlichen Verluste).Allerdings tritt hier keine Haftpfichtversicherung ein,sondern der "falsche" Anwalt müsste selbst zahlen .
Wer keine juristischen Staatsexamina hat ,als Anwalt nicht zugelassen ist und dennoch als ein solcher
auftritt,macht sich strafbar.(Nur !)in diesem zuletztgenannten Fall rate ich zu einer Strafanzeige und zur gleichzeitigen Information an die regional zuständige Anwaltskammer.An diese zuletztgenannte Stelle sollten Sie sich auch wenden,wenn Ihnen die berufliche Vorbildung der betreffenden Person nicht geläufig ist,Sie aber insoweit wirklich durch Fakten begründete Zweifel daran haben sollten,dass es sich um einen Anwalt handelt.
3.Selbstjustiz-in welcher Form auch immer-dürfen Sie selbstverständlich nicht ausüben.Dies gilt insbesondere für jede
Art von körperlicher Einwirkung oder gar Gewalt auf die von Ihnen
angegebene Person.
Wer Selbstjustiz ausübt,anstatt die (oben aufgezeigten)legalen Möglichkeiten auszuschöpfen,macht sich strafbar,wobei für den Fall der oben beispielhaft aufgeführten körperlichen Einwirkungen
empfindliche Strafen drohen.
Mit freundlichen Grüßen
Dorothee Mertens
Rechtsanwältin
Ich Danke Ihnen recht herzlich für Ihre ausführliche Miteilung. Ich würde mich gerne bei Ihnen persönlich Bedanken, aber es ist zu weit. Diesem windigen Winkeladvokaten werde ich keine Aufmerksamkeit mehr schenken. Deswegen werde ich nicht mein Leben wegwerfen. Es war nur den Abend meine erste Wut, die über meinen inneren Schweinehund gesiegt hatte und mich nicht zum schlafen hat kommen lassen.
Mit freundl. Grüßen,liebe Anwältin,
P.S.Gehen Sie bei Google rein und geben Sie ***** ein, Sie werden sich erschrecken, was nicht in Ihrem Gewerbe zu suchen
hat.
sehr geehrter Herr Fragesteller,
ich freue mich,dass Sie mit meinen Antworten zufrieden waren.
Alles Gut für Ihre Zukunft.
Mit freundlichen Grüßen
Dorothee Mertens
Rechtsanwältin