Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

*****

| 12. November 2006 00:10 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Strafrecht


Was könnte mir blühen, wenn ich nach Hamburg fliege und diesem windigen Winkeladvocaten in seiner angeblichen Rechtskanzlei aufsuche, er aber über so eine nicht verfügt und Ihn trotzdem seiner Handhabe werde und Ihm ein Mißgeschick wiederfährt?

Sehr geehrter Herr Fragesteller,Ihre Anfragen beantworte ich-soweit aufgrund Ihrer Schilderung möglich-wie folgt:

1.Sollen Sie (eventuell)von einem Anwalt falsch beraten worden und Ihnen hierdurch Schaden entstanden sein,so muss der Anwalt diesen Schaden ersetzen.(Dies gilt auch für das etwa in Rechnung gestellte Honorar).Soweit dieser Fall (1.) vorliegt,sollte der entsprechende
Anwalt angeschrieben werden, damit dieser den Vorgang sofort seiner Haftpflichtversicherung mitteilen und diese regulieren kann.



2.Soweit der Herr,den Sie als "windigen Winkeladvocaten"bezeichnen, nicht als Anwalt tätig werden darf oder
gar kein Anwalt ist,gilt zunächst das unter 1.Ausgeführte(also Ersatz der Ihnen durch eine etwaige Falschberatung oder falsche "Mandats"führung etwa entstandenen wirtschaftlichen Verluste).Allerdings tritt hier keine Haftpfichtversicherung ein,sondern der "falsche" Anwalt müsste selbst zahlen .


Wer keine juristischen Staatsexamina hat ,als Anwalt nicht zugelassen ist und dennoch als ein solcher
auftritt,macht sich strafbar.(Nur !)in diesem zuletztgenannten Fall rate ich zu einer Strafanzeige und zur gleichzeitigen Information an die regional zuständige Anwaltskammer.An diese zuletztgenannte Stelle sollten Sie sich auch wenden,wenn Ihnen die berufliche Vorbildung der betreffenden Person nicht geläufig ist,Sie aber insoweit wirklich durch Fakten begründete Zweifel daran haben sollten,dass es sich um einen Anwalt handelt.



3.Selbstjustiz-in welcher Form auch immer-dürfen Sie selbstverständlich nicht ausüben.Dies gilt insbesondere für jede
Art von körperlicher Einwirkung oder gar Gewalt auf die von Ihnen
angegebene Person.

Wer Selbstjustiz ausübt,anstatt die (oben aufgezeigten)legalen Möglichkeiten auszuschöpfen,macht sich strafbar,wobei für den Fall der oben beispielhaft aufgeführten körperlichen Einwirkungen
empfindliche Strafen drohen.


Mit freundlichen Grüßen


Dorothee Mertens

Rechtsanwältin

Rückfrage vom Fragesteller 19. November 2006 | 18:45

Ich Danke Ihnen recht herzlich für Ihre ausführliche Miteilung. Ich würde mich gerne bei Ihnen persönlich Bedanken, aber es ist zu weit. Diesem windigen Winkeladvokaten werde ich keine Aufmerksamkeit mehr schenken. Deswegen werde ich nicht mein Leben wegwerfen. Es war nur den Abend meine erste Wut, die über meinen inneren Schweinehund gesiegt hatte und mich nicht zum schlafen hat kommen lassen.
Mit freundl. Grüßen,liebe Anwältin,


P.S.Gehen Sie bei Google rein und geben Sie ***** ein, Sie werden sich erschrecken, was nicht in Ihrem Gewerbe zu suchen
hat.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 19. November 2006 | 20:25

sehr geehrter Herr Fragesteller,

ich freue mich,dass Sie mit meinen Antworten zufrieden waren.



Alles Gut für Ihre Zukunft.

Mit freundlichen Grüßen

Dorothee Mertens

Rechtsanwältin

Bewertung des Fragestellers |

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Sehr gute Anwältin. Sie hat nicht umsonst studiert. Nur empfehlenswert.

"