sehr geehrte damen und herren, ich bin einschlägig vorbestraft wegen betrug.habe momentan 2 offene bewährungsstrafe,eine endet in 4 monaten( jugendstrafrecht). im jahr 2011 finanzierte jemand ein fahrzeug,was ich nutzen durfte.das fahrzeug stand auf der straße und wurde bschädigt,sodass ein wirtschaftlicher totalschaden entstanden ist. die fahrzeugbesitzerin und ich haben zusammen e-mail kontakt mit der versicherung gehabt,zwecks der schadensregulierung. der schaden wurde auf mein girokonto überwiesen,es wurde laut gutachten abgerechnet.währenddessen hat die besitzerin nochmal ein fahrzeug finanziert was ich nutzen darf. kurze zeit später sind wir weggezogen 300 kilometer vom alten ort.zwischenzeitlich hat die besitzerin einen neuen mann kennengelernt,der jeglichen kontakt verboten hat.ich muss dazu sagen sie macht alles was er will.ich habe extra einen flug gebucht gehabt,wo wir uns nochmal treffen wollten und alles mit der versicherungssumme regeln wollten.als ich bei der besitzerin zuhause war,öffnete sie mir nicht die tür.verwandte haben nochmal versucht kontakt aufzunehmen etc. alles ohne erfolg,zwecks des geld der versicherung. gestern hatte ich eine anklageschrift im briefkasten, indem mir vorgeworden wird gutachterkosten sowie die schadenssumme nicht weitergeleitet zu haben,sondern für mich verbraucht zu haben.ich habe das geld nicht verbraucht es ist immernoch alles vorhanden,habe ich trotzdem einen betrug gemacht?