Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Wenn IKEA gegen Sie Strafanzeige erstattet, wird die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleiten.
Grundsätzlich ist es dann, wenn man einer Straftat beschuldigt wird, immer empfehlenswert, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Das ist vom Grundsatz her die einzige empfehlenswerte Vorgehensweise.
Der Rechtsanwalt wird Einsicht in die staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakte nehmen und dann den Vorgang mit Ihnen besprechen. Schließlich wird der Rechtsanwalt gegenüber der Staatsanwaltschaft zu dem Vorwurf Stellung nehmen.
2.
In Ihrem Fall sehe ich, so wie Sie den Hergang schildern, durchaus die Möglichkeit, dass das Verfahren eingestellt wird.
Zu denken ist hier an eine Einstellung nach § 153 StPO (wegen geringer Schuld) oder eine Einstellung nach § 153 a StPO mit einer Auflage. Die Auflage kann beispielsweise darin liegen, einen Geldbetrag zu Gunsten einer gemeinnützigen Einrichtung zu zahlen.
3.
Neben der Empfehlung, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, rate ich, den Schaden wieder gut zu machen. Da man eine Zahlung vor Ort nach Ihrer Schilderung abgelehnt hatte, könnten Sie IKEA anschreiben und um Nachricht bitten, zu welchem Zeichen die Entschädigungszahlung erfolgen soll. Wenn IKEA dann nicht antwortet, ist das nicht Ihre Schuld. Jedenfalls haben Sie mit einem solchen Schreiben deutlich gemacht, dass Ihnen daran gelegen ist, den Schaden wieder gut zu machen.
4.
Wenn es tatsächlich zu einer Verurteilung kommen sollte, was ich aber im Hinblick auf Ihre Schilderung eher für unwahrscheinlich halte, müssten Sie mit einer Geldstrafe rechnen. Wie hoch diese Geldstrafe ist, lässt sich ohne Kenntnis Ihrer finanziellen Verhältnisse nicht sagen. Der Tagessatz richtet sich danach, welche Einkünfte Sie haben und welche Kosten Sie sonst noch tragen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
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