Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

177 Ergebnisse für beleidigung verleumdung

Filter Strafrecht
Nachteile bei einem Strafverfahren wg. einem früheren Delikt?
vom 5.7.2011 75 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
Vor kurzem habe ich jedoch einen Zeugen für eine Verleumdung (der Unterschied zwischen Verleumdung und Übler Nachrede ist mir bekannt) seinerseits gefunden. ... Sinngemäß wurde geschrieben das er mit diesen Verleumdungen aufzuhören hat, ansonsten würde es rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Nun hat (nach einigem hin und her) der Anwalt meines Kollegen angekündigt, dass man mich wegen Verleumdung und/oder (je nachdem) Übler Nachreden anzeigen wird, wenn ich meinen Zeugen nicht nenne.
Beleidugung oder Straftat
vom 21.6.2016 70 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
Aber bezogen auf die Kernaussage bitte ich, wenn möglich mit Vergleichsurteilen, §§ oder anderen Informationsquellen, die ich nutzen kann, um eine eindeutige Aussage auf die Frage: a) Handelt es sich bei der elementaren Aussage um eine Beleidigung oder b) um die unzweifelhafte Behauptung eine Straftat nach § 267 StGB die zu ahnden ist und somit, sofern die Aussage wissentlich unwahr ist unzweilhaft um eine Straftat mach § 187 StGB die ebenfalls zu ahnden ist?
Der klaustrophobische dumme Dritte
vom 28.1.2007 20 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Es folgte am gleiche Tag eine Strafanzeige/Strafantrag wegen Beleidigung/Hausfriedensbruch gegen mich sowie eine Unterlassungsklage/Widerruf wegen Verleumdung bezüglich der angeblichen versuchten Vergewaltigung gegen mich und gegen meine Bekannte. ... Der Anwalt des Klägers will mir nun eine Tatsachenbehauptung/Verbreitung/Verleumdung unterjubeln unter Mithilfe falscher Aussagen der angeblichen Zeugen.
Verleumdung in Messenger, loht sich die Anzeige zu ertstten?
vom 24.1.2024 für 50 €
beantwortet von Rechtsanwältin
Sehr geehrte Damen und Herren, in einer Chat Gruppe hat die Admin, meiner Meinung nach, mich nach dem ich meine Meinung über einigen Mitgliedern geäussert habe, beleidigt. (Ich meinte, dass ich in dieser Gruppe, eine Untergruppe von Lügner und Betrüger sehe.) Auf was die Admin meinte ich soll aus diesem Chat"verschwinden und die Bande soll ich in meinen Unterhosen finden, und das ich ein weiterer verdammter Idiot bin".
beleidigung nötigung falsche verdächtigung
vom 4.8.2007 40 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
sehr geehrte damen und herren, meiner meinung nach wurde ich per email von einer internetbekannten beleidigt genötigt und falsch verdächtigt. sie schrieb mir per email:"dass ich wirklich an verfolgungswahn leide" sie behauptet in ihren mails an mich, ich würde Datenmissbrauch betreiben, um pn`s auszulesen. dazu müssen sie wissen, dass ich ein vogelforum betreibe und diese person bei mir als registrierte userin und moderatorin zugegen war. nach einigen vorfällen vertraute ich ihr nichtmehr und sperrte sie. diese tatsache brachte sie so zum hass, dass sie nun versucht, mir und meinem forum zu schaden, wo sie nur kann. sie schrieb mir, ihr sei nun jedes mittel recht. nun behauptet sie, ich würde mit ihrem nicknamen mich in meinem forum aufhalten um irgendwelche dinge zu drehen und ihre oder andere pn´s ausspionieren. sie hätte zeugen dafür, dass ich um bestimmte uhrzeiten mit ihrem nicknamen auftauche. dieses sei als screenshot gespeichert. ich muss dazu sagen, dass wenn man im forum gesperrt ist, und man versucht sich trotzdem anzumelden, zwar der username zu sehen ist, aber der user nicht rein kommt ins forum. ich weiss auch, dass sie ihr passwort von anderen foren hergibt, damit nichtangemeldete ihr bekannte user lesen können. auch mir gab sie schon mal ihr passwort von einem anderen forum, damit ich mitlesen konnte. den beweis, dass es so war, habe ich von ihr in einer email geschrieben und somit bestätigt bekommen. entweder sie hat ihr passwort jemanden anderen gegeben, damit sie sich im forum sehen lassen, bei einem versuch sich anzumelden, um behaupten zu können, dass ich , ihren nicknamen verwende. oder sie hat es selbst getan oder ihr mann. um in deren userbereich zu kommen, müsste ich das passwort wissen oder ich müsste hacken können. das alles kann ich nicht. und um pn´s zu lesen, muss ich nicht mit fremden nicks herum geistern. pn´s als beweismittel, könnte ich mir von meinem hoster auslesen lassen. ich persönlich kenne mich nichtmal mit datenbanken aus und brauche immer supporthilfe. dies kann ich jederzeit nachweisen. ich bin 60 und kann mit ach und krach mit meinem computer ins internet um zu surven und mein forum zu beobachten. ich will diese person, der ich einst vertraute, nun anzeigen auch wegen nötigung. denn sie schrieb mir auch, dass, wenn ich nicht sofort ihre daten und beiträge lösche, sie gegen mich vorgeht, wegen missbrauch ihrer daten. dafür hätte sie zeugen und es sei alles gespeichert und gesichert. ich meine, sie kann mich auffordern, bis dann und dann, ihre personenbezogenen daten zu löschen,(habe ich eh schon getan) sie darf aber keinesfalls schreiben, dass sie sonst mittel gegen mich verwendet, die meiner meinung nach schon kriminell sind, wie, mich des datenmissbrauchs,zu bezichtigen, mit einer klage. ich fühle mich genötigt, beleidigt, und einer falschen tat bezichtig. dies kommt mir schon vor, wie eine erpressung. alle emails habe ich gespeichert. mfg
Anzeige gegen ein "Kriminal-Polizist"
vom 25.12.2014 30 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren, Zuerst der Sachverhalt: Ich hatte 2010 Strafanzeige gegen 4 Vermeintliche Polizisten wegen Beleidigung, Diebstahl, Körperverletzung, Uneidliche Falschaussage. ... Frage: - Erfüllt dieser Äusserung der Straftatbestand der Verleumdung, Beleidigung bzw.
namensmissbrauch
vom 26.1.2008 20 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
(weder adresse noch telefonnummer, noch andere hinweise etc.) in diesem obszönen forenbeitrag geht es darum, dass der verfasser beschreibt (allerdings nicht detailliert), wie er seinen bruder mit fäkalien überschüttet und diesen geschlagen habe. nun meine frage: hat der unbekannte verfasser (der unter dem namen des a) diesen beitrag verfasst, sich a) wegen verleumdung und b) wegen gewaltdarstellung strafbar gemacht?
Sind Aussagen gegenüber der Polizei nach nach § 186/187 StGB strafbar?
vom 20.9.2024 für 40 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Im konkreten Fall geht es um einen Nachbarschaftskonflikt, bei dem ich aufgrund von Ruhestörung, Beleidigung und Nötigung durch den Nachbarn wiederholt Anzeigen bei der Polizei gestellt hatte, zumal der Nachbar seit Jahren zu keinem klärenden Gespräch bereit ist. ... Kann dies von dem Nachbarn im Sinne einer üblen Nachrede oder Verleumdung gegen mich verwedet werden, oder sind meine Aussagen gegenüber der Polizei vor derartigem Missbrauch geschützt?
Beleidigung, üble Nachrede, missbräuchlicher Datenabruf
vom 9.4.2007 120 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Meine Fragen sind nun, ob die aufgeführten Sachverhalte als Beleidigung, üble Nachrede und missbräuchliche Erlangung personenbezogener Daten zu werten sind, was offensichtlich in der Hoffnung geschah, Informationen über mich herauszufinden (Schulden o.ä.), die dazu dienen könnten, mich in Misskredit zu bringen.
Religionsgemeinschaft als 'Sekte' beleidigt
vom 14.6.2016 40 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwältin
Wie viele Menschen habe ich einen bestimmten Glauben und gehöre einer religiösen Gemeinschaft an. Diese ist auch völlig friedlich, hat keine E-Meter oder sowas LOL kostet kein Geld und sammelt keine spenden und wir gehen auch nicht von Tür zu Tür oder drängen irgendjemanden unseren Glauben auf, sondern wollen eigentlich bloß in Ruhe selbst das Glauben was wir eben glauben. Dennoch gibt es natürlich manche Menschen die trotzdem etwas dagegen haben.
Grabschen! Strafbar?
vom 24.9.2012 30 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Guten Tag! Folgenden Sachverhalt möchte ich hier schildern: Meine Frau war mit Freundinnen in der Diskothek. 2 Bekannte haben meine Frau und die Freundinnen auf einen Sekt eingeladen. Einer der Herren, ein angesehener Zahnarzt, hat meine Frau an den "Hintern gegrabscht!".