Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

70 Ergebnisse für beleidigung sexuell

Filter Strafrecht
Anzeige gegen Mitarbeiter einer Kita wegen sexuellem Missbrauch
vom 9.1.2006 50 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Gegen einen unserer langjährigen Honorar-Mitarbeiter im Kindertagesstättenbereich ist in der Woche vor Weihnachten eine Anzeige wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes gestellt worden. ... Dennoch hat die Mutter Anzeige erstattet und bleibt bei ihrer Behauptung des sexuellen Missbrauchs.
beleidigung nötigung falsche verdächtigung
vom 4.8.2007 40 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
sehr geehrte damen und herren, meiner meinung nach wurde ich per email von einer internetbekannten beleidigt genötigt und falsch verdächtigt. sie schrieb mir per email:"dass ich wirklich an verfolgungswahn leide" sie behauptet in ihren mails an mich, ich würde Datenmissbrauch betreiben, um pn`s auszulesen. dazu müssen sie wissen, dass ich ein vogelforum betreibe und diese person bei mir als registrierte userin und moderatorin zugegen war. nach einigen vorfällen vertraute ich ihr nichtmehr und sperrte sie. diese tatsache brachte sie so zum hass, dass sie nun versucht, mir und meinem forum zu schaden, wo sie nur kann. sie schrieb mir, ihr sei nun jedes mittel recht. nun behauptet sie, ich würde mit ihrem nicknamen mich in meinem forum aufhalten um irgendwelche dinge zu drehen und ihre oder andere pn´s ausspionieren. sie hätte zeugen dafür, dass ich um bestimmte uhrzeiten mit ihrem nicknamen auftauche. dieses sei als screenshot gespeichert. ich muss dazu sagen, dass wenn man im forum gesperrt ist, und man versucht sich trotzdem anzumelden, zwar der username zu sehen ist, aber der user nicht rein kommt ins forum. ich weiss auch, dass sie ihr passwort von anderen foren hergibt, damit nichtangemeldete ihr bekannte user lesen können. auch mir gab sie schon mal ihr passwort von einem anderen forum, damit ich mitlesen konnte. den beweis, dass es so war, habe ich von ihr in einer email geschrieben und somit bestätigt bekommen. entweder sie hat ihr passwort jemanden anderen gegeben, damit sie sich im forum sehen lassen, bei einem versuch sich anzumelden, um behaupten zu können, dass ich , ihren nicknamen verwende. oder sie hat es selbst getan oder ihr mann. um in deren userbereich zu kommen, müsste ich das passwort wissen oder ich müsste hacken können. das alles kann ich nicht. und um pn´s zu lesen, muss ich nicht mit fremden nicks herum geistern. pn´s als beweismittel, könnte ich mir von meinem hoster auslesen lassen. ich persönlich kenne mich nichtmal mit datenbanken aus und brauche immer supporthilfe. dies kann ich jederzeit nachweisen. ich bin 60 und kann mit ach und krach mit meinem computer ins internet um zu surven und mein forum zu beobachten. ich will diese person, der ich einst vertraute, nun anzeigen auch wegen nötigung. denn sie schrieb mir auch, dass, wenn ich nicht sofort ihre daten und beiträge lösche, sie gegen mich vorgeht, wegen missbrauch ihrer daten. dafür hätte sie zeugen und es sei alles gespeichert und gesichert. ich meine, sie kann mich auffordern, bis dann und dann, ihre personenbezogenen daten zu löschen,(habe ich eh schon getan) sie darf aber keinesfalls schreiben, dass sie sonst mittel gegen mich verwendet, die meiner meinung nach schon kriminell sind, wie, mich des datenmissbrauchs,zu bezichtigen, mit einer klage. ich fühle mich genötigt, beleidigt, und einer falschen tat bezichtig. dies kommt mir schon vor, wie eine erpressung. alle emails habe ich gespeichert. mfg
Der klaustrophobische dumme Dritte
vom 28.1.2007 20 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Dort angekommen erzählte mir meine Bekannte das sie ein Jahr vorher u.a. auch sexuell belästigt wurden sei von Ihrem Nachbarn, jedoch große Angst hätte das dies bekannt wird! ... Darauf folgte eine perverse Bemerkung seinerseits hinsichtlich der angeblichen sexuellen Vorzüge meiner Bekannten und wobei er einige einschlägigen Bewegungen mit seinen Händen machtte, worauf ich den Nachbar mit dem Worten: Du..SCHWEIN! ... Es folgte am gleiche Tag eine Strafanzeige/Strafantrag wegen Beleidigung/Hausfriedensbruch gegen mich sowie eine Unterlassungsklage/Widerruf wegen Verleumdung bezüglich der angeblichen versuchten Vergewaltigung gegen mich und gegen meine Bekannte.
SMS-Belästigung
vom 29.9.2005 15 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
SMS mit eindeutigem Inhalt, sprich in sexueller Absicht (jedoch ohne die Benutzung "schmutziger" Worte) an einen Mobilfunkteilnehmer gesandt, mit dem ich vor einiger Zeit Kontakt hatte.
Anzeige wegen homophober Äußerungen erstatten
vom 31.5.2008 35 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Ich würde gerne wissen, ob diese wegen Volksverhetzung, Beleidigung oder anders strafrechtlich relevant sind. Auf mehrere Beiträge verteilt wurden u.a. folgende Behauptungen aufgestellt, teilweise sehr polemisch formuliert: Dass Homosexuelle, - nicht normal, sondern widernatürlich seien - ihre Sexualität psychisch bedingt sein könnte und damit therapierbar(heilen wäre positiv) - sie einen promiskeren Lebensstil führen, beziehungsunfähiger sind - dadurch vermehrt, mehr als der heterosexuelle Durchschnitt, sexuell übertragbare Krankheiten (HIV) haben, und durch ihre wilden Beziehungen diese verbreiten - und Homosexualität ein Problem der Gesellschaft sei, wegen den Kosten durch die HIV Therapien - außerdem würden homosexuelle dazu neigen sich öffentlich zu wichtig zu machen und ihre Sexualität sei eklig Der User war außerdem gegen ein Adoptionsrecht für homosexuelle Paare, weil diese damit ihre Kinder zu Homosexuellen erziehen würden (was natürlich schlecht sei).
Strafrechtliche Konsequenzen?
vom 6.9.2014 60 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
Hallo, ich (20 Jahre) weiss dass ich mächtig Mist gebaut habe. Auf der Chatplattform knuddels.de im Channel Flirt, habe ich folgenden Text an eine sich im Channel befindende 18-jährige Frau privat geschrieben: Hey ich bin jetzt einfach mal ganz direkt :) Hab nen Ding mit perfekter Krümmung und ner ausgereiften Ficktechnik ;-) Deshalb wollte ich dich einfach mal ganz direkt fragen ob man sich mit dir für nen geilen Fick treffen kann? :D Nen schöner harter Schwanz mit perfekter Krümmung um jeden G-Punkt zu finden und ne ausgereifte Ficktechnik...Das wäre jetzt was feines oder?
Internet Erotik.markt.de
vom 1.1.2020 für 50 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Hallo. Nun ich mache seit etwa 2 Jahren mit einen Spaß daraus in einen Forum Frauen an zu schreibendie ein Sexdate suchen. Ich beschreibe mich als jungen Sportler einen knackigen Boy.
Chat
vom 17.5.2010 20 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hallo, ich habe eine Frage bzgl. eines Chattes. Ich (männlich,24) habe mich gestern mit einem Kumpel in einen Chat eingeloggt unter dem Namen "Girl13Neugierig" und wir wollten ein paar Leute veräppeln. Mich haben zwei Männer angeschrieben, die angeblich 28 und 24 waren und eine Frau die 21 waren.
Üble Nachrede - Eltern gegenüber Lehrer
vom 17.6.2007 30 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Immer wieder werden über mich Gerüchte verbreitet, oft in letzter Konsequenz mit dem Hintergrund der sexuellen Belästigung von Schülerinnen oder der Bevorzugung von weiblichen Schülern gegenüber männlichen.
reesie, "Wiederaufnahmeverfahren, Justizskandal"
vom 3.11.2010 25 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwältin
Die Kripo macht daraus eine schwere Straftat der sexuellen Nötigung, der Staatsanwalt anfangs versuchte Vergewaltigung, dann § 179 Missbrauch wiederstandsunfähiger Personen durch sexuelle Handlungen! ... Der Richter macht aus den sexuellen Fanthasieen des StA eine Beleidigung, da ja die angebliche Geschädigte keine Anzeige gegen mich erstattet hat!
Verführung Minderjähriger usw.
vom 4.2.2008 30 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr RA., ich bin Vater einer unehelichen Tochter deren Sorgerecht die Mutter innehat. Diese hat vor zwölf Jahren, auf gefälschte Atteste hin, über ein Gericht ein Kontaktaufnahmeverbot gegen mich erwirkt. Zufällig habe ich vor ca. 3 Monaten dann eine gemeinsame Bekannte getroffen, die mir Andeutungen machte, dass einiges in der Familie meiner Ex-Freundin u. meiner Tochter nicht in Ordnung sei.
§ 130 Volksvetzung
vom 7.1.2010 20 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Z.Z.. des Angriffs mit Nötigung, Beleidigung und Bedrohung war ich noch verbunden sowie stark geschwächt und wurde von einem mehrfach vorbestraften(!) Libanesen mit einem Kung-Fu-Tritt an den Kopf angegriffen, weil ich mich verbal gegen vorangegangene Beleidigungen wie Scheiß-Deutscher, SS-Schwein und Hurensohn zur Wehr gesetzt hatte. Nachdem man mich nach Beendigung dieses Vorfalls noch verfolgte und unter einem Hagelschlag von Schimpfwörtern und Androhung von "sexuellen Übergriffen auf meine Mutter" weiterhin mit Schläge bedrohte, mischte sich ein nicht beteiligter Albaner ein, der in einem Auto saß und bei einer Apotheke anlieferte.
Falsche Identität als Erwachsener im Chat
vom 23.9.2009 50 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Angenommen, ein Erwachsener gibt sich der sich in einem Chat für Jugendliche als Jugendlicher aus und tätigt dort Cybersex (nur durch Text in Privatchats - User zu User) mit Jugendlichen , jungen Erwachsenen (15-24). - Welche Strafe hat er bei einer Verfogung zu erwarten? - Wenn andere User sein Profil als Fake melden und es wird gesperrt werden seine Daten dann gesichert falls es zu einer Strafverfolgung kommt? - Wenn andere User ihn aufgrund der Chats melden kann Ihn der Betreiber anzeigen?