Sehr geehrte/er Fragesteller/in,
gerne beantworte ich Ihre Frage unter Zugrundelegung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
1. Leider ist es mit den von Ihnen mitgeteilten spärlichen Informationen unmöglich die Strafbarkeit genau zu beurteilen. Es wäre insoweit wichtig, wie Sie Ihre Chatpartner „veräppelt" haben. In Betracht kämen folgende Straftaten:
a) Anstiftung zum versuchten sexuellen Missbrauch von Kindern (§§ 30
, 176
III, Nr.2 StGB). Sie haben sich als minderjähriges Mädchen (13 Jahre ) ausgegeben. Damit haben Sie vorgetäuscht ein Kind i.s.d. StGB zu sein. Sollten Sie Ihre männlichen Chatpartner während des Chats dazu gebracht haben, dass diese versucht haben Sie (Kind) zu sexuellen Handlungen zu bestimmen, dann liegt hier eine Anstiftung zum versuchten sexuellen Missbrauch von Kindern vor. Anstiftung liegt nur vor, wenn Sie durch Einwirken (auch provozieren) auf Ihre Chatpartner, bei denen den Entschluss zu dem strafbaren Tat hervorgerufen haben.
b) In Betracht kommt natürlich auch Beleidigung, soweit Sie Ihre Chatpartner beschimpft oder mit Kraftausdrücken betitelt haben (z.B. perverse Sau, Ars……, usw.).
c) In Betracht kommt auch Anstiftung zur versuchten Bedrohung, soweit Ihnen Ihre Chatpartner ernsthaft angeboten haben vorbeizukommen und zu zeigen wie Sex funktioniert usw.
2. Alleine sich als minderjähriges Mädchen auszugeben, ist nicht strafbar.
Ich darf an dieser Stelle anmerken, dass die Erstberatung nur die erste rechtliche Beurteilung des Rechtsproblems auf Grund von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts bieten kann. Bei Unklarheiten biete ich Sie die kostenlose Nachfragefunktion zu nutzen. Abgesehen davon können Sie bei weiteren Fragen auch die Funktion "Direktanfrage" in Anspruch nehmen.
Ich wünsche Ihnen viel Glück und verbleibe mit freundlichen Grüßen:
T. Kakachia
-Rechtsanwalt-
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Temuri Kakachia
Anwaltskanzlei
Tel: 07621/5107959
Fax: 07621/5107962
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit dem einen habe ich nur das Alter erfahren und nicht mehr. Der andere wollte wissen, wie ich aussehe und dann habe ich geschrieben "komm vorbei" und er wollte wissen was ich anhabe und da habe ich geschrieben ein Rock und Top und er hat gefragt was drunter und da habe ich Unterwäsche geschrieben und er meinet er würde gerne mal runtergucken und da habe ich wieder geschrieben "komm vorbei ;-)" extra mit so einem smiley. ich habe aber niemals geschrieben komm vorbei zum sex oder so.ich habe den chat dann auch beendet. habe ich mich damit strafbar gemacht?das sollte doch nur ein witz sein!
und kann ein anderes chatter mit dem ich gar nicht geschrieben habe,direkt sehen das ich keine Frau bin?Das würde mich auch sehr interessieren!
Sehr geehrter Fragesteller,
bei diesem konkreten Sachverhalt sehe ich noch keine Strafbarkeit von Ihnen gegeben.
Normalerweise kann ein ein Chatter nicht wissen was für Geschlecht Sie haben. Es sei denn, das sind die Mitarbeiter des Kriminalamtes, sehen die I.P. Adresse und wissen, dass dieser Adresse zugeordneter Anschluss auschließlich von einem Mann benutzt wird.
Mit freundlichen Grüßen:
T.Kakachia
-Rechtsanwalt-