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Verleumdung durch anonymen Brief?

21. April 2025 12:10 |
Preis: 48,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Meine Lebensgefährtin ist in einem anonymen Brief, der an mich adressiert und zugestellt wurde, beleidigt und herabgesetzt worden (moralisch und sexuell). Ist das offiziell per Anzeige verfolgbar oder kommt es auf den genauen Inhalt an?

Eingrenzung vom Fragesteller
21. April 2025 | 12:11
Eingrenzung vom Fragesteller
21. April 2025 | 12:11
21. April 2025 | 14:02

Antwort

von


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Wichlinghauser Markt 5
42277 Wuppertal
Tel: 0202 697 599 16
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Sonja-Stadler-__l108484.html
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Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Es kommt in der Tat auf den konkreten Inhalt des Briefes an, ob diese Aussagen strafbar sind. Lassen Sie mir dazu gerne den Brief an die hinterlegte E-Mail-Adresse zukommen.

Generell könnte eine Verleumdung, Beleidigung oder üble Nachrede vorliegen. Es können außerdem auch zivilrechtliche Ansprüche gegeben sein, insbesondere auf Unterlassung oder Schadensersatz.

Gerne gebe ich Ihnen eine differenzierte Rückmeldung, wenn Sie mir den Brief übersenden.

Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-


ANTWORT VON

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