Mißbrauch eines Namens / Verleundung / üble Nachrede
vom 14.12.2004
10 €
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In diesem A Behauptungen von niederen Taten (Vater enttäuscht, Ex-Lebensgefährtin finanziell ruiniert) und Warnungen im Bezug auf B schildert, jedoch keine Beleidigungen. ... Ist eine Anzeige wegen Verleumdung oder übler Nachrede haltbar, wenn A nur diesen Brief an die Adresse von B, zu Händen seiner Frau, somit nicht Öffentlich verbreitet, geschickt hat?