guten tag, ein Bekannter interessiert sich für eine Auskunft, die er sich jedoch nicht bei einem Anwalt vor Ort holen möchte: Fiktiver Fall: gehen wir davon aus, ein handwerker hat ordnungsgemäß mit rechnung einen auftrag abgewickelt. es ist jedoch noch etwas zu tun und der handwerker bietet an, den rest "bar" und ohne Rechnung auszuführen. zeugen wären nur der handwerker und ein mitarbeiter, sowie der ehem. auftraggeber und ehefrau. Die Tätigkeit wird ausgeführt, der Betrag bar gezahlt. wenn jetzt aus irgendwelchen gründen der auftraggeber dem handwerker droht, das ganze an die zuständigen behörden weiterzuleiten, was käme auf die enstpr. personen zu. nehmen wir einen fiktivien schwarzarbeits"wert" von 800€ - handwerker (soweit ich weiss, max 10000 bußgeld und untersuchung) - auftraggeber (vor allem finanziell) - beweisbarkeit (ist ja nicht wirklich gegeben)? kann es soweit gehen, dass z.b. der mitarbeiter des handwerkers vor eid aussagen muss, dass 1. der handwerker dies angeboten hat und 2. den auftrag ausgeführt und das geld erhalten hat. danke