sg Damen und Herren,
ich habe eine Vorladung zum Tatvorwurf der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in 3 Fällen erhalten.
Der Termin ist bereits Anfang nächster Woche.
Es wird mir nachgewiesen, dass ich im Jahr 2017 im Mai, Juli und August Diazepam jeweils im Wert von 171 € bestellt und über Western Union bezahlt habe.
Hinzu kommt, dass ich in 2018 bereits eine Vorladung, wegen eines Vorfalls hatte. Ich bin also der Kriminalbehörde bekannt. Damals wurde dies Fall allerdings eingestellt.
Mit welchem Strafmaß müsste ich rechnen, bzw. wie sollte ich mich verhalten.
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn die Beweislage erdrückend ist, sollten Sie eine von Reue getragenes Geständnis ablegen, weil dies strafmildernd berücksichtigt wird. Gleiches gilt für das generelle Verhalten im Prozess.
Der Strafrahmen für die Einfuhr von BtM nach § 29 BtMG
geht von Geldstrafe bis Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
Die nicht geringe Menge bei Diazepam liegt nach der Rechtsprechung des BGH bei 2400 mg. Bei einem Geständnis wäre es durchaus möglich, dass Sie nochmal mit einer Geldstrafe davonkommen. Dies lässt sich allerdings schwer prognostizieren, weil dafür die Einsicht in die Strafakte notwendig ist.
Wenn allerdings eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr drohen sollte bzw. ein Verbrechen Gegenstand des Verfahrens wäre, läge eine sog. notwendige Verteidigung vor und das Gericht müssten Ihnen einen Pflichtverteidiger zur Seite stellen, vgl. § 140 StPO
.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Einer positiven Bewertung sehe ich entgehen.
Gerne höre ich von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Karlheinz Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -