Sehr geehrter Fragesteller,
Sie sollten, wenn Sie demnächst einen Anhörungsbogen bekommen sollten, auf gar keinen Fall eine Aussage machen, da viele Mandanten sich hierbei um "Kopf und Kragen" reden und diese Aussagen vor der Polizei so schnell nicht wieder aus der Welt zu schaffen sind.
Ich habe es schon oft bei einer Verteidigung erlebt, dass der Fall hätte sehr viel anders ausgehen können, wenn der Mandant zuvor nicht bei der Polizei ausgesagt hätte, da die Beweislage vor diesem Zeitpunkt für eine Verurteilung nicht gereicht hätte.
Grundsätzlich sind Sie erst einmal nicht verpflichtet, zur Polizei zu gehen und dort eine Aussage zu machen.
Sie sollten daher einen Rechtsanwalt aufsuchen, der für Sie Akteneinsicht beantragt und Sie bestens auf eine mögliche mündliche Verhandlung vorbereiten kann.
Auch kann das Verfahren vorher eingestellt werden, sodass Sie lediglich eine Geldauflage zu zahlen haben (hängt von Ihrem monatlichen Verdienst ab), Sie aber auch nicht verurteilt werden. Auch dies kann mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht im Vorfeld geregelt werden. Insgesamt wird es auch lediglich auf eine Geldstrafe hinauslaufen, solange Sie nicht einschlägig vorbestraft sind.
Wenn Sie mögen, kann Sie meine Kanzlei in dieser Angelegenheit vertreten.
Für weitere Nachfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen und eine Gute Nacht
Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt
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