Beleidigung und Körperverletzung auf einer Feier
vom 20.7.2008
20 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwältin Tanja Stiller / Saarbrücken
Nun stellen sich mir folgende Fragen: 1.Habe ich eine Aussicht auf Erfolg, wenn ich den Typen anzeige, der mich geschubst hat, da ich mich ja nicht verletzt habe (Körperverletzung ja-nein)? 2.Habe ich Aussicht auf Erfolg, wenn ich den Typen anzeige, der mich so übel beschimpft hat?