Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung der Informationen wie folgt:
Grundsätzlich ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts natürlich immer eine gute Sache. In Ihrem Fall scheint eine Einstellung wegen fehlenden hinreichenden Tatverdachts jedoch sehr unwahrscheinlich.
Bei einem reuigen Geständnis können Sie mit einer Einstellung des Verfahrens oder zumindest einem Strafbefehl (schriftliches Urteil ohne mündliche Verhandlung) rechnen.
Sie sollten der Polizei mitteilen, dass Sie auf eine Einstellung hoffen bzw. mit einem Strafbefehl einverstanden wären. Bedenken Sie, dass Ihr Einkommen die Grundlage für die Geldauflage oder eine etwaige Geldstrafe bildet. Wenn Sie dazu keine Angaben machen, dann wird das Einkommen geschätzt.
Bei Rückfragen nutzen Sie gern die kostenlose Nachfragefunktion.
Beste Grüße
Alexandra Braun
-Rechtsanwältin-
Antwort
vonRechtsanwältin Alexandra Braun
Beim Schlump 58
20144 Hamburg
Tel: 040 - 35709790
Tel: 0163-2688570
Web: http://www.verteidigerin-braun.de
E-Mail:
Rechtsanwältin Alexandra Braun
Fachanwältin für Strafrecht