Ladendiebstahl aus Not
vom 28.6.2011
20 €
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Nach meinem Einspruch wegen der Höhe der Geldbuße, mit der Bitte die Strafe in eine Sozialstrafe zu wandeln habe ich jetzt eine Verhandlung des Falles am 18.08.2011 vor Gericht. Es wurden in der Vergangenheit zwei Fälle Eingestellt ein Buch vor ca. 2005 und 2 Flaschen Alkohol 2009.In dem anliegenden Fall wurde ich durch den Hausdetektiv bei der Vernehmung in einen Büro ohne Zeugen massiv mit körperlichen Gewalt bedroht. Da ich finanziell nicht in der Lage bin mir einen Anwalt zu leisten wie soll ich vorgehen.