Gegen mich wurde ermittelt. Der Staatsanwalt stellt das Verfahren nach § 170 Abs. 2 ein. Als ich danach mit dem Geschäft gutes Geld verdiente und gewissermaßen seinen Segen hatte, weil er im Beschluss schrieb, es sei kein Schaden zu begründen, nahm er das Verfahren wieder auf und verfolgt mich seit 5 Jahren mit Festnahmen ohne Haftbefehl, Festnahmen, obwohl der Richter Haftbefehl ablehnte, Abnahme von Fingerabdrücken, Freiheitsberaubung und so weiter.