unbefugter Gebrauch eines Kraftfahrzeuges
vom 8.7.2012
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Raphael Fork / Dortmund
Hallo, mein 18-jähriger Sohn erhielt eine Vorladung von der Polizei in der Ermittlungssache: unbefugter Gebrauch eines Kraftfahrzeuges. Er besitzt derzeit noch keinen Führerschein (der Prüfungstermin wäre in den nächsten Wochen). Seine minderjährige Freundin entwendete aus ihrem Elternhaus den Autoschlüssel ihres Großvater, weil sie unbedingt selbst mit dem Auto fahren wollte.