Mir wird vorgeworfen folgende Straftat begangen zu haben: „Vorsätzlich leichte Körperverletzung (Par.223 StGB) (ich habe dazu „nein“ im Kasten „Versuch“ geschrieben) Es gibt dazu eine Bemerkung: In einer hier vorliegenden Anzeige werden Sie beschuldigt, einen Bediensten der Air Xxx aus Frust auf den Kopf geschlagen zu haben. Auf dem Äußerungsbogen wird gefragt, ob ich folgendes will: - mich äußern (bzw. nicht äußern), - die Straftat zugeben (bzw. nicht zugebe), - bei der Polizei vernommen werden, - eine Geldbuße akzeptieren, - einen Rechtsanwalt beauftragen, - auf die Rückgabe der bei mir sichergestellten Einziehungsgegenstände, - verzichten und deren Vernichtung/Verwertung einverstanden.