Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
In deutschen Strafrecht gibt es einige wenige Antragsdelikte, die meine Sie wohl. As heißt, eine Straftat wird nur dann verfolgt, wenn der Geschädigte die Strafverfolgung möchte und Strafantrag stellt.
Die Körperverletzung nach § 230 StGB
wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, es lieg tein besonderes öffentliches Interesse vor, was bedeutet, dass die Polizei bei diesen Delikten nur dann ermittelt, wenn der Geschädigte sie anzeigt.
Es besteht daher die Möglichkeit, dass Ihre Frau den Strafantrag zurücknimmt, wenn es sich tatäschlich „nur" um eine einfache Körperverletzung handelt. Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann nur noch, ob ggf. ein besonderes öffentliches Interesse vorliegt, das entgegensteht, was in Ihrem Fall in der Regel verneint wird.
Sind allerdings noch andere Delikte wie Bedrohung, Freiheitsentziehung oder Nötigung im Spiel, sieht es schon wieder anders aus. Allerdings ist mit an Sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass das Verfahren eingestellt wird, wenn Ihre Frau eine Strafverfolgung Ihrerseits abelehnt und keine Vorstrafen in dieser Hinsicht vorliegen. Sie haben also so gut wie nichts zu befürchten.
Allerdings ist Häusliche Gewalt kein Kavaliersdelikt und Sie sollten, falls dies noch einmal vorkommt, Unterstützung suchen.
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Diese Antwort ist vom 26.12.2012 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwältin Maike Domke
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25336 Elmshorn
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Rechtsanwältin Maike Domke
Vielen Dank! Ich weiß es nicht wie man es im Fachjargon bezeichnet. Also meine Frau kann nicht den Strafantrag (Anzeige) zurückziehen, sondern die Staatsanwaltschaft. Wird sich die Staatsanwaltschaft immer daran orientieren wenn öffentliches Interesse vorliegt...? Oder kommt es auf die Staatsanwaltschaft an? Es ist klar dass ich jegliche Gewalt verabscheue... warum meine Hand ausgerutscht ist kann ich selbst kaum fassen.
Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Frau sollte an die StA schreiben, dass sie an einer Strafverfolgung kein Interesse hat. Lassen Sie sich von der Polizei das Aktenzeichen geben und verfassen Sie einen entsprechenden Brief.
Ich glaube nicht, dass die StA ein öffentliches Interesse bejaht, aber selbt wenn, haben Sie wenig zu befürchten.
MFG
Maike Domke
- Rechtsanwältin -