Strafrecht Zeugenaussage
vom 23.4.2008
100 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Björn Cziersky-Reis / Berlin
Ich wurde dann später von meiner damaligen Freundin informiert, das ihre seinerzeitige Freundin (die geschlagen worden war) vor Gericht ihre Anschuldigung gegen den Freund des Vermieters zurückgezogen hatte (es sei wohl nur ein Versuch des Schlagens gewesen) während meine damalige Freundin vor Gericht das Schlagen bestätigt hatte.( auch Sie war ja - neben mir selbst - Augenzeugin) Sie wurde damals daraufhin wegen uneidlicher Falschaussage in Haft genommen. Das Gericht war durch Aussagen der Gegenseite einschliesslich der Freundin zur Überzeugung gelangt, das die damalige Anzeige der Freundin gegen den Freund des Vermieters auf Druck meiner damaligen Freundin eingeleitet und zustande gekommen und war. ... Hinzufügen möche ich noch, das ich mich aufgrund der Kurzfristigkeit nicht anwaltlich vor Gericht unterstützen lassen kann