Hallo mit welcher Strafe ( Einzel- / Gesamtstrafe ) hat erfahrungsgemäß jemand zu rechnen, der folgende, noch nicht verjährte Straftaten begangen hat ? ... ) mit der Pflegeversicherung fingiert „Urlaubsbetreuungsgeld" abgerechnet, obwohl weder der Pflegende noch seine Lebensgefährtin zum Zeitpunkt der genannten „Urlaubszeiträume" in Urlaub waren, sondern beide ihren Berufen nachgingen. 2.uneidliche Falschaussage / falsche Angaben vor dem Nachlassgericht am Amtgericht in Zusammenhang mit einem Erbfall : Falsch bzw nicht angegeben wurden : - Hauswert nicht wie genannt € 90 000.- sondern € 200 000.- - nicht genannt wurden Erbmassen finanzieller Art in Höhe von etwa € 100 000 - Nicht genannt wurden Grundstücke der Gesamtgröße von 13 ha im EU-Ausland 3. begründeter Verdacht auf Unterschlagung : Nichtangabe einer Schenkung im Rahmen des Erbfalles in Höhe von € 30 000.- gegenüber den Miterben