Sachverhalt: Ich bin Handlungsbevollmächtigter eines Gastronomieunternehmens, bei der ich die letzten 24 Monate des Öfteren das Unternehmen als Handlungsbevollmächtigter vor dem Arbeitsgericht vertreten habe. Der Klägervertreter führt in einem vor ein paar Tagen eingegangen Schreiben an, a)dass der vormalige Geschäftsführer der deutschen Sprache nicht mächtig sei. b)ich als Vertreter der eigentliche Geschäftsführer und der im Handelsregister eingetragene Geschäftsführer Strohmann sei. c)zudem ich, Zitat: „eine äußerst zwielichtige Person sei, wie der Unterzeichner vermutet." Abgesehen davon, dass die wahrheitswidrigen Angaben im Verfahren vor dem Arbeitsgericht zurückgewiesen werden, stellt sich für mich als Bevollmächtigter und Angestellter der Beklagtenpartei vor dem Arbeitsgericht nachfolgende Frage: a) Kann ich selbst als Partei gegen den ehemaligen Arbeitnehmer vorgehen, weil er durch seinen Anwalt meine Persönlichkeitsrechte verletzt und wahrheitswidrige Behauptungen aufstellt, der Chef sei nur als Strohmann im Handelsregister eingetragen.