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1.977 Ergebnisse für unterhalt volljährig

AUSKUNFTSPFLICHT BEI KINDESUNTERHALTSANSPRUCH
vom 9.7.2006 30 € Historischer Preis
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BAföG-Bescheid muss ich aufgrund meines niedrigen Verdienstes 0,- € zum Unterhalt beitragen). ... Oder gehen nicht vielmehr die Nettoeinkommen der Unterhaltspflichtigen nach Abzug der 5 % berufsbedingten Aufwendungen unter Berücksichtigung des Selbstbehalts gegenüber volljährigen Kindern, die nicht mehr die Schule besuchen oder nicht mehr bei den Eltern wohnen, mit in die Berechnung ein. 4) Ist bei den unterhaltspflichtigen Einkünften auch das mietfreie Wohnen in einem Eigenheim, dass ich zusammen mit meinem neuen Ehemann gekauft habe und auf dem noch Darlehensverpflichtungen bestehen, mit zu berücksichtigen, und wenn ja, wie?
Steht der 19jährigen Tochter in der Lehre das Kindergeld zur freien Verfügung zu?
vom 29.6.2006 25 € Historischer Preis
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Situation: Mutter-alleinerziehend, Einkommen 400,00 €, kein Unterhalt vom geschiedenen Ehemann Tochter-kein Unterhalt vom Vater, wird am 1.07.06 19 Jahre, noch 2 Jahre Lehre, ab Sept. 531,00 € Ausbildungsvergütung, lebt bei der Mutter frei ohne Kost und Logi, bekommt Wäsche gewaschen und wird zur Arbeit gefahren (tgl. insgesamt 32 km), Freund der Tochter ist am Wochenende immer zum essen da Fragen: Steht der Tochter das Kindergeld zur freien Verfügung zu ???
Trennungsunterhalt und Berechnung von ALG II
vom 7.5.2007 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren Meine Frau hat sich nach 23 J. Ehe im August 2006 von mir getrennt. Wir haben 2 erwachsene Kinder (beide noch in schulicher Ausbildung) wohnen aber nicht mehr zu Hause.Vor 9 J.haben wir gemeinsam ein Haus gebaut was uns je zur Hälfte gehöht,zur Zeit bewohne und finanziere ich das Haus allein.Den Abtrag (416,-€)für das Haus habe ich auch schon vor der Trennung allein bestritten, da meine Frau (49)schon einige Jahre keine Arbeit hat.Sie ist in eine andere Stadt gezogen,bewohnt ein Zimmer (180,€ warm)immer noch ohne Arbeit.Ich zahle Ihr im gegenseitigen Einfernehmen monatl. 300,-€.
Kann das Jugendamt bzw.Sozialamt den zu wenig gezahlten Kindesunterhalt für die Vergangenheit zurück
vom 15.6.2012 25 € Historischer Preis
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Guten Tag, folgende Situation:mein Kind wird bald 18 und befindet sich in Ausbildung.Ein Titel ist nicht vorhanden.In der Vergangenheit habe ich immer Auskünfte über mein Einkommen erteilt und wenn ich nicht gerade Arbeitslos war,immer Kindesunterhalt gezahlt.Mal 60 Euro,mal 150 ,mal 300 Euro im Monat,je nach Einkommen und Selbstbehalt der Düsseldorfer Tabelle.Meines Wissen nach,hat die Kindesmutter Unterhaltsvorschuss bekommen.Wir haben kein Kontakt.Meine Fragen sind: -Kann das Jugendamt bzw.Sozialamt das zu wenig gezahltes kindesunterhalt für die Vergangenheit zurückfordern? -Darf ich ohne weiteres die Unterhaltszahlung einstellen wenn das Kind 18 ist?
Kindesunterhalt Ausbildung
vom 12.7.2019 51 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Diese Höhe des Unterhalts geht auf eine Vereinbarung zwischen meiner Lebensgefährtin und ihrem Ex-Mann bei der Trennung zurück, wonach der Ex-Mann sich auch an anderen Kosten für die Tochter beteiligt (früher die Kosten für den Kindergarten oder Urlaube (Vater mit Tochter), heute beispielsweise für Klamotten).
Schulden beim Vater.nach nicht erfolgte Unterhaltszahlung
vom 14.10.2010 50 € Historischer Preis
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Er hat es mit Druck und Drohungen geschafft, mich davon abzuhalten, Unterhalt einzuklagen, der damals (ca. 1992/1993) nach Düsseldorfer Tabelle ca. 900 DM betragen hätte. ... Auch jetzt ist er noch berufstätig und zahlt an meine ehemalige Stiefmutter (mittlerweile seine Ex-Frau) sowie an meine Halbschwester einen monatlichen Unterhalt, was er mir und auch meiner anderen Schwester seinerzeit verwehrte.