Sachlage: -Ehepaar vereiratet seit Mitte 2003, noch kein Ehevertrag geschlossen, Ehe intakt - 1 Kind geboren Ende 2003 - Ehefrau: Angestellte, keine Schulden, Einkommen vor Kind > 80 TE/p.a., 6 Monate nach Geburt nicht gearbeitet, seit dem 50 % zu halbem Gehalt (s.o.), Planung: später Erhöhung der Arbeitszeit, -Ehemann: Unternehmer (GmbH), vermögend, Einkommen >200 TE aber unbeständig, keine Schulden, Planung: evtl. später auch teilzeit-Kinderbetreuung, es ist mit längeren Phasen ohne Arbeitseinkommen zu rechnen Ziel: Ehevertrag, der beide Ehegatten so stellt als sei man nicht verheiratet, aber kindesbedingte Ungerechtigkeiten ausschließen. ... Sonderklausel,dass Kinderbertreuung (durch Frau,Mann oder Dritte) vom nicht betreuenden Elternteil bezahlt wird - Erbvertrag Wir halten diese Bedingungen für zulässig und fair, da beide Ehegatten über ein hohes Einkommen und gute Ausbildung verfügen, es nicht geplant ist, dass ein Ehegatte weniger als 50% arbeitet, bzw. ... Ungerechtigkeiten aufgrund des Kindes beseitigt werden sollen.