Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Unterhalt Volljähriger - Darf mein Vater mir den Unterhalt verweigern?

8. November 2007 10:06 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Familienrecht


Werte Damen und Herren,
nach der Trennung meiner Eltern, wohne ich(18) bei meiner Mutter in Wiesbaden. Um aber mein Abitur(06/2008) an meiner alten Schule zu beenden,brachte meine Mutter mich bei einer Freundin unter.
Ich bekomme 154,-€ Kindergeld und von meiner Mutter Barunterhalt.
Mein Vater weigert sich, Unterhalt an mich zu zahlen,da er der Meinung ist, ich könnte auch bei ihm wohnen.Ich habe mich aber nicht für die Obhut meiner Mutter entschieden, um jetzt doch bei meinem Vater leben zu müssen.Zwei Jahre habe ich es versucht bei meinem Vater,aber ich komme einfach mit der Situation nicht klar.Es gibt keine soziale Bindung mehr zu meinem Vater und ich flüchtete immer öfter zu Freunden.Meine Leistungen in der Schule ließen nach und ich hatte an nichts mehr Freude.Bei meinem Vater fühlte ich mich durch seine Lebensgefährtin und deren erwachsenen Töchtern als nicht mehr zur Familie gehörend.
Darf mein Vater mir den Unterhalt verweigern? Was kann ich tun?

Mit besten Dank im voraus
Patricia

Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage.

Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung bieten soll, die in keinem Fall die Beratung durch einen Anwalt / Anwältin ersetzen kann.

Die rechtliche Beurteilung kann unter Umständen anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen, wenn bestimmte Angaben hinzugefügt oder weggelassen werden.

Ihre Frage beantworte ich aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben, wie folgt:

Im Gegensatz zu minderjährigen Kindern haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Barunterhalt gegenüber beiden Eltern. Dies bedeutet, dass Ihr Vater den Unterhalt nicht mit der Begründung verweigern kann, Sie könnten bei Ihm leben. Er ist somit, neben Ihrer Mutter, verpflichtet Ihnen den Unterhalt in Bar zu gewähren.
Dieses gilt allerdings nur solange, wie Sie sich in der Ausbildung befinden. Ist diese abgeschlossen, müssen Sie regelmäßig selbst für Ihren Unterhalt aufkommen.

Im Folgenden sollten Sie Ihre Eltern auffordern, Ihnen ihre Einkünfte mitzuteilen und anschließend den entsprechenden Unterhalt einfordern. Sollte Ihr Vater weiterhin den Unterhalt verweigern, sollten Sie einen Anwalt aufsuchen und diesen mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen beauftragen. Dieser wird gegebenenfalls eine Auskunftsklage und anschließend eine Unterhaltsklage führen um so einen Unterhaltstitel gegen Ihren Vater zu schaffen.

Sofern Sie dies wünschen, stehe ich Ihnen selbstverständlich für das weitere Verfahren zur Verfügung.

Ich hoffe ich konnte Ihnen mit der Antwort weiterhelfen. Sollten Sie noch weiteren Klärungsbedarf haben, nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.

Mit freundlichen Grüßen

Christopher Tuillier
Rechtsanwalt

info@rechtsanwalt-tuillier.de
www.rechtsanwalt-tuillier.de

FRAGESTELLER 27. September 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER