Des weiteren besteht ein Ehevertrag aus dem Jahre 1997, in dem u.a. sowohl auf Versorgungsausgleich als auch auf den nachehelichen Unterhalt verzichtet wird. ... , in der folgende Punkte aufgeführt sind: - Die Trennung hat angeblich bereits im August anstatt Oktober 2004 stattgefunden. - Umgangsrecht mit den Kindern, Aufgrund Pendelmodell wird Zitat: "höchstvorsorglich bezüglich Barunterhaltsansprüchen die wechselseitige Freistellung festgelegt". - Trennungsunterhalt, es wird deklatorisch die im Ehevertrag festgelegte Vereinbarung von 0,00€ bestätigt. Während der Trennung wird aber abweichend ein monatlicher Unterhalt in Höhe von 1000,00€ vereinbart. - Hausrat, dieser gilt als aufgeteilt, alles bleibt im ehemals gemeinsamen Haus, meine Schwester erhält einmalig 3000,00€, 14 Tage nach der Trennung. - Mediation, auftretende Konflikte sollen mittels Mediation fair, konstruktiv und einvernehmlich versucht werden zu lösen. - Salvatorische Klausel, sofern Bestandteile der Vereinbarung unwirksam sind, bleiben die restlichen Bestandteile weiterhin gültig.